Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen
Was die Musterbedingungen sagen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht unverbindliche Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung, aktuell die ARB 2021 im Stand Juni 2025. Danach sind Streitigkeiten aus dem Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ausgeschlossen. Ausnahme ist der Beratungs-Rechtsschutz, wenn er vereinbart ist.
Dieser deckt laut Ziffer 2.2.11 den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familienrechtlichen Angelegenheiten. Der entscheidende Nachsatz lautet: „Wird der Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.“ Die Versicherer dürfen von den Mustern abweichen, maßgeblich sind immer die Bedingungen deines Vertrags.
Versicherungsfall und Wartezeit
Versicherungsfall im Beratungs-Rechtsschutz ist nach den Musterbedingungen „das Ereignis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat“. Bei einer Scheidung ist das in der Regel die Trennung. Liegt sie vor Vertragsbeginn, besteht kein Schutz. Eine Rechtsschutzversicherung erst nach der Trennung abzuschließen, hilft für diese Trennung deshalb nicht.
Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten gilt nach den Musterbedingungen ausdrücklich nicht für den Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht. Viele Tarife sehen trotzdem eine eigene Wartezeit vor. Trag im Check ein, was in deinem Vertrag steht.
Wie viel die Beratung kostet
Ohne Gebührenvereinbarung ist die Beratungsgebühr für Verbraucher gesetzlich gedeckelt: höchstens 190 € netto für ein erstes Beratungsgespräch und höchstens 250 € netto für eine weitergehende Beratung (§ 34 Abs. 1 RVG), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Viele Kanzleien vereinbaren für Familienrecht eigene Stundensätze; dann erstattet die Versicherung häufig nur bis zur gesetzlichen Gebühr.
Von der Erstattung geht deine Selbstbeteiligung ab. Bei einer Selbstbeteiligung von 150 € bleibt von einer Erstberatung für 226,10 € also eine Erstattung von 76,10 €. Vor dem Termin solltest du eine Deckungszusage einholen.
Was die Versicherung nicht zahlt
Nicht versichert sind nach den Musterbedingungen die Vertretung im Scheidungsverfahren, die Gerichtskosten und die Kosten für Verfahren über Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht oder Umgang. Manche Tarife bieten erweiterte Leistungen, etwa eine Mediation mit Kostenobergrenze; Art und Höhe stehen nur in den jeweiligen Bedingungen.
Für die Verfahrenskosten gibt es den Weg über die Verfahrenskostenhilfe. Wer wenig verdient, bekommt Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Raten vom Staat vorgestreckt.
Häufige Fragen
Kann ich nach der Trennung noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Abschließen ja, aber für diese Trennung zahlt sie nicht. Der Versicherungsfall, also die Trennung als Ereignis, das die Rechtslage ändert, läge vor Vertragsbeginn.
Übernimmt die Versicherung die Erstberatung beim Fachanwalt?
Wenn der Baustein Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht vereinbart ist und das Ereignis nach Vertragsbeginn und einer etwaigen Wartezeit lag, in der Regel ja, bis zur gesetzlichen Gebühr und abzüglich Selbstbeteiligung.
Was passiert, wenn derselbe Anwalt dann die Scheidung einreicht?
Nach den Musterbedingungen erstattet der Versicherer dann insgesamt keine Kosten, auch nicht für die vorherige Beratung. Viele Verträge enthalten diese Regel. Kläre das vor Mandatserteilung.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung eine Mediation?
Die Musterbedingungen sehen eine Mediation bis zu einem tariflich festgelegten Betrag vor, in welchen Rechtsbereichen, regelt der Tarif. Ob Familienkonflikte erfasst sind, steht in deinen Bedingungen.
Gilt der Beratungs-Rechtsschutz auch für Unterhalt?
Ja, für Rat und Auskunft in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, also auch Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinn. Die gerichtliche Durchsetzung ist nicht versichert.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.
Quellen und Stand
Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.
- GDV-Musterbedingungen ARB 2021, Stand Juni 2025 (PDF) abgerufen 15.10.2026
- § 34 RVG (Beratungsgebühr, Erstberatung) abgerufen 15.10.2026
- § 114 FamFG (Anwaltszwang) abgerufen 15.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.
