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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Unterhalt · Stand 1.1.2026 · Quelle OLG Düsseldorf

Düsseldorfer Tabelle 2026

Alle 15 Einkommensgruppen mit Bedarfssätzen, Zahlbeträgen nach Abzug des Kindergelds, Bedarfskontrollbeträgen und Selbstbehalten. Jede Gruppe und jede Altersstufe hat eine eigene Seite mit Rechenbeispielen.

Der Mindestunterhalt 2026 beträgt 486 €, 558 € und 653 € je nach Alter; volljährige Kinder im Elternhaushalt haben einen Bedarf ab 698 €. Das Kindergeld von 259 € wird bei Minderjährigen zur Hälfte abgezogen.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Werte gegen das PDF des OLG Düsseldorf abgeglichen

Elternteil und Kind gehen gemeinsam spazieren
Düsseldorfer Tabelle 2026: Bedarf und Zahlbetrag (in Klammern) in Euro
GruppeBereinigtes Netto0–56–1112–17ab 18%Bedarfskontrolle
1bis 2.100 €486(356,50)558(428,50)653(523,50)698(439,00)1001.200 / 1.450
22.101 bis 2.500 €511(381,50)586(456,50)686(556,50)733(474,00)1051.750
32.501 bis 2.900 €535(405,50)614(484,50)719(589,50)768(509,00)1101.850
42.901 bis 3.300 €559(429,50)642(512,50)751(621,50)803(544,00)1151.950
53.301 bis 3.700 €584(454,50)670(540,50)784(654,50)838(579,00)1202.050
63.701 bis 4.100 €623(493,50)715(585,50)836(706,50)894(635,00)1282.150
74.101 bis 4.500 €661(531,50)759(629,50)889(759,50)950(691,00)1362.250
84.501 bis 4.900 €700(570,50)804(674,50)941(811,50)1.006(747,00)1442.350
94.901 bis 5.300 €739(609,50)849(719,50)993(863,50)1.061(802,00)1522.450
105.301 bis 5.700 €778(648,50)893(763,50)1.045(915,50)1.117(858,00)1602.550
115.701 bis 6.400 €817(687,50)938(808,50)1.098(968,50)1.173(914,00)1682.850
126.401 bis 7.200 €856(726,50)983(853,50)1.150(1.020,50)1.229(970,00)1763.250
137.201 bis 8.200 €895(765,50)1.027(897,50)1.202(1.072,50)1.285(1.026,00)1843.750
148.201 bis 9.700 €934(804,50)1.072(942,50)1.254(1.124,50)1.341(1.082,00)1924.350
159.701 bis 11.200 €972(842,50)1.116(986,50)1.306(1.176,50)1.396(1.137,00)2005.050

Selbstbehalte 2026

Notwendig gegenüber Minderjährigen, erwerbstätig1.450 €
Notwendig, nicht erwerbstätig1.200 €
Angemessen gegenüber volljährigen Kindern1.750 €
Gegenüber Ehegatten, erwerbstätig1.600 €
Gegenüber Ehegatten, nicht erwerbstätig1.475 €
Gegenüber Eltern (Mindestbetrag)2.650 €
Bedarf Studierender mit eigenem Haushalt990 €

Was sich 2026 geändert hat

Der Mindestunterhalt stieg von 482 € auf 486 € (0 bis 5 Jahre), von 554 € auf 558 € (6 bis 11) und von 649 € auf 653 € (12 bis 17). Das Kindergeld wuchs von 255 € auf 259 €. Einkommensgrenzen, Bedarfskontrollbeträge und Selbstbehalte blieben unverändert.

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, alle Oberlandesgerichte wenden die Tabellenbeträge aber an. Für Abzüge vom Einkommen und Einzelheiten gelten die Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts.

Unterhalt berechnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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