Familienrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen
Rechtsschutzversicherungen orientieren sich an Musterbedingungen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unverbindlich veröffentlicht. In der aktuellen Fassung (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2021), Musterbedingungen des GDV, Stand Juni 2025) steht unter den inhaltlichen Ausschlüssen:
„Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts. Ausnahme: Sie haben Beratungs-Rechtsschutz (siehe 2.2.11) vereinbart.“
Das bedeutet: Ohne einen eigens vereinbarten Beratungs-Rechtsschutz besteht im Familienrecht gar kein Versicherungsschutz. Mit ihm ist genau eine Leistung versichert, nämlich die Beratung.
Was der Beratungs-Rechtsschutz leistet
Ziffer 2.2.11 der Musterbedingungen beschreibt den Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht so:
„für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Familien-, Lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Wird der Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.“
Der zweite Satz ist der wichtigste der ganzen Regelung. Wer sich zur Trennung beraten lässt und denselben Anwalt anschließend mit dem Scheidungsantrag beauftragt, kann die Erstattung auch für die Beratung verlieren. Viele Verträge enthalten diese Klausel; kläre vorab mit Versicherer und Kanzlei, wie sie gehandhabt wird.
Wie hoch die Beratung sein darf, regelt bei Verbrauchern § 34 Abs. 1 RVG, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde: höchstens 190 € netto für ein erstes Beratungsgespräch, höchstens 250 € netto für eine weitergehende Beratung, jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Von der Erstattung geht die Selbstbeteiligung ab:
| Selbstbeteiligung | Erstgespräch 226,10 € | Beratung 297,50 € |
|---|---|---|
| 0 € | 226,10 € | 297,50 € |
| 150 € | 76,10 € | 147,50 € |
| 250 € | 0,00 € | 47,50 € |
| 300 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 500 € | 0,00 € | 0,00 € |
Versicherungsfall und Wartezeit
Ob die Versicherung zahlt, hängt am Zeitpunkt. Die Musterbedingungen legen fest:
„Im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (siehe 2.2.11) das Ereignis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat.“
Bei einer Scheidung ist das in aller Regel die Trennung. Liegt sie vor dem Vertragsbeginn, besteht für diesen Fall kein Schutz. Eine Rechtsschutzversicherung erst abzuschließen, wenn die Ehe schon in der Krise ist und die Trennung vollzogen, hilft deshalb für diese Trennung nicht.
Für die meisten Leistungsarten gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Die Musterbedingungen nehmen den Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht davon ausdrücklich aus: „Ausnahme: Auch in den ersten drei Monaten haben Sie Versicherungsschutz […] im Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht (2.2.11)“. Weil die Bedingungen nur Muster sind („Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Zur fakultativen Verwendung/Abweichende Vereinbarungen sind möglich“), sehen viele Tarife dennoch eine eigene Wartezeit vor.
Mediation
Die Musterbedingungen enthalten einen Mediationsbaustein: Der Versicherer trägt die Kosten „bis zu … EUR je Mediation“ für einen von ihm vorgeschlagenen Mediator, wobei der Betrag und die erfassten Leistungsarten im Tarif offen gelassen sind. Ob Konflikte in der Familie dazu gehören und bis zu welcher Summe, steht nur in den Bedingungen deines Vertrags.
Und das Verfahren selbst?
Für Gericht und Anwalt im Scheidungsverfahren bleibt nur die eigene Tasche oder die Verfahrenskostenhilfe. Wie viel das ist, zeigt der Scheidungskosten-Rechner; ob der Staat einspringt, der VKH-Check. Ob deine Versicherung die Beratung zahlt, prüft der Rechtsschutz-Check.
Erstberatung zur Scheidung anfragen
Ein kurzes Formular genügt: Worum es geht, wo du wohnst und wann du Zeit hast. Die Kanzlei meldet sich direkt bei dir.
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Häufige Fragen
Welche Rechtsschutzversicherung zahlt bei Scheidung?
Keine im Sinne einer vollen Kostenübernahme, wenn sie sich an den GDV-Musterbedingungen orientiert. Versicherbar ist der Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht. Ob ein Tarif mehr leistet, etwa eine Mediation mit Obergrenze, steht nur in den jeweiligen Bedingungen; Vergleiche helfen beim Lesen, ersetzen es aber nicht.
Was ist der Versicherungsfall bei einer Scheidung?
Nach den Musterbedingungen „das Ereignis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat“. Bei Trennung und Scheidung ist das in der Regel die Trennung.
Gibt es eine Wartezeit für den Familien-Rechtsschutz?
In den Musterbedingungen nicht: Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten gilt ausdrücklich nicht für den Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht. Viele Tarife regeln das aber anders. Entscheidend ist dein Vertrag.
Zahlt die Versicherung auch Unterhaltsstreitigkeiten?
Nur die Beratung dazu. Gerichtliche Verfahren über Unterhalt, Zugewinn, Sorge oder Umgang sind nach den Musterbedingungen als familienrechtliche Streitigkeiten ausgeschlossen.
Wie hole ich eine Deckungszusage ein?
Ruf deinen Versicherer vor dem Anwaltstermin an oder lass das die Kanzlei tun. Nenne Vertragsnummer, das Datum der Trennung und dass es um eine Beratung im Familienrecht geht. Die Zusage kommt meist schriftlich mit Schadennummer.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.
Quellen und Stand
Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.
- GDV-Musterbedingungen ARB 2021, Stand Juni 2025 (PDF) abgerufen 15.10.2026
- § 34 RVG (Beratungsgebühr, Erstberatung) abgerufen 15.10.2026
- § 114 FamFG (Anwaltszwang) abgerufen 15.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.
