Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen
Die Zugewinngemeinschaft
Wer keinen Ehevertrag geschlossen hat, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das Vermögen bleibt während der Ehe getrennt; jeder haftet für seine eigenen Schulden. Erst wenn der Güterstand endet, etwa durch die Scheidung, wird ausgeglichen, was jeder während der Ehe hinzugewonnen hat.
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Übersteigt der Zugewinn des einen den des anderen, steht dem anderen die Hälfte des Überschusses als Ausgleichsforderung zu (§ 1378 Abs. 1 BGB).
Stichtage und Bewertung
Anfangsvermögen ist das Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Eintritt des Güterstands, also in der Regel am Tag der Heirat (§ 1374 Abs. 1 BGB). Seit 2009 darf es auch negativ sein (§ 1374 Abs. 3 BGB). Was ein Ehegatte während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt, wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB) und damit aus dem Ausgleich herausgehalten.
Für das Endvermögen ist bei der Scheidung der Tag maßgeblich, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird (§ 1384 BGB). Bewertet wird jeweils mit dem Wert zu diesem Zeitpunkt (§ 1376 BGB).
Warum indexiert wird
Ein Vermögen, das zwischen Heirat und Scheidung nur nominal gestiegen ist, weil das Geld an Kaufkraft verloren hat, ist kein echter Zugewinn. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Anfangsvermögen deshalb mit dem Verbraucherpreisindex auf den Stichtag umgerechnet: Anfangsvermögen × Index am Stichtag ÷ Index bei Beginn. Für Erbschaften und Schenkungen gilt der Index des Erwerbsjahres.
Der Rechner verwendet die Jahresdurchschnitte des Verbraucherpreisindex Deutschland (2020 = 100) aus der Zeitreihendatenbank der Deutschen Bundesbank. Für das laufende Jahr nimmt er den letzten verfügbaren Monatswert. Die Reihe beginnt 1991; für frühere Eheschließungen rechnet er mit dem Wert von 1991 und zeigt das an.
Die Kappungsgrenze
Die Ausgleichsforderung ist auf den Wert des Vermögens begrenzt, das dem ausgleichspflichtigen Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten am Stichtag noch vorhanden ist (§ 1378 Abs. 2 BGB). Wer nichts mehr hat, muss also nichts zahlen. Ausnahmen gelten bei illoyalen Vermögensminderungen, die dem Endvermögen nach § 1375 Abs. 2 BGB hinzugerechnet werden.
Der Zugewinnausgleich ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf bestimmte Gegenstände. Häufig einigen sich Ehegatten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, etwa über die Übertragung einer Immobilie gegen Verrechnung.
Verbraucherpreisindex seit 1991
| Jahr | VPI | Jahr | VPI | Jahr | VPI |
|---|---|---|---|---|---|
| 1991 | 61,9 | 2003 | 78,9 | 2015 | 94,5 |
| 1992 | 65,0 | 2004 | 80,2 | 2016 | 95,0 |
| 1993 | 67,9 | 2005 | 81,5 | 2017 | 96,4 |
| 1994 | 69,7 | 2006 | 82,8 | 2018 | 98,1 |
| 1995 | 71,0 | 2007 | 84,7 | 2019 | 99,5 |
| 1996 | 72,0 | 2008 | 86,9 | 2020 | 100,0 |
| 1997 | 73,4 | 2009 | 87,2 | 2021 | 103,1 |
| 1998 | 74,0 | 2010 | 88,1 | 2022 | 110,2 |
| 1999 | 74,5 | 2011 | 90,0 | 2023 | 116,7 |
| 2000 | 75,5 | 2012 | 91,7 | 2024 | 119,3 |
| 2001 | 77,0 | 2013 | 93,1 | 2025 | 121,9 |
| 2002 | 78,1 | 2014 | 94,0 |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex Deutschland, über die Zeitreihendatenbank der Deutschen Bundesbank, Abruf 15.10.2026. Der Datensatz wird automatisch aktualisiert.
Häufige Fragen
Zählt das gemeinsame Haus zum Zugewinn?
Ja, mit dem Anteil jedes Ehegatten am Verkehrswert am Stichtag, abzüglich der anteiligen Schulden. Hat ein Ehegatte das Haus vor der Ehe besessen, steht es auch im Anfangsvermögen, und nur die indexbereinigte Wertsteigerung ist Zugewinn.
Was ist mit Schulden?
Schulden werden bei Anfangs- und Endvermögen abgezogen. Wer während der Ehe Schulden abgebaut hat, hat einen Zugewinn erzielt, auch wenn kein Guthaben entstanden ist.
Wann verjährt der Anspruch?
Die Ausgleichsforderung verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wurde und der Berechtigte davon Kenntnis hat (§§ 195, 199 BGB).
Kann der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden?
Ja, durch notariellen Ehevertrag, etwa mit Gütertrennung (§ 1414 BGB) oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft. Auch während des Scheidungsverfahrens ist eine notarielle oder gerichtlich protokollierte Vereinbarung möglich (§ 1378 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.
Quellen und Stand
Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.
- § 1373 BGB (Zugewinn) abgerufen 15.10.2026
- § 1374 BGB (Anfangsvermögen) abgerufen 15.10.2026
- § 1375 BGB (Endvermögen) abgerufen 15.10.2026
- § 1376 BGB (Bewertung) abgerufen 15.10.2026
- § 1378 BGB (Ausgleichsforderung) abgerufen 15.10.2026
- § 1384 BGB (Stichtag) abgerufen 15.10.2026
- Verbraucherpreisindex (Bundesbank-Zeitreihe BBDP1.A.DE.N.VPI.C.A00000.I20.A) abgerufen 15.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.
