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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Rechner · Rechtsstand 2026 · geprüft 15.10.2026

Zugewinnausgleich-Rechner

Wer muss wie viel ausgleichen? Der Rechner bildet den Zugewinn beider Ehegatten nach §§ 1373 bis 1378 BGB, rechnet Anfangsvermögen und Erbschaften mit dem Verbraucherpreisindex auf den Stichtag hoch und begrenzt die Forderung auf das Endvermögen.

Zugewinn ist das Endvermögen minus das inflationsbereinigte Anfangsvermögen. Wer mehr hinzugewonnen hat, zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz (§ 1378 Abs. 1 BGB).

Hausschlüssel auf einem Tisch
1. Zeitpunkte
Beginn des Güterstands der Zugewinngemeinschaft.
Stichtag für das Endvermögen (§ 1384 BGB).
2. Ehegatte 1
€
Vermögen minus Schulden, darf negativ sein (§ 1374 Abs. 3 BGB).
€
Vermögen minus Schulden bei Zustellung des Antrags.
€
Wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB).
3. Ehegatte 2
€
Vermögen minus Schulden, darf negativ sein (§ 1374 Abs. 3 BGB).
€
Vermögen minus Schulden bei Zustellung des Antrags.
€
Wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB).
Ausgleichsforderung49.222,48 €Ehegatte 1 zahlt an Ehegatte 2
Zugewinn Ehegatte 1151.259,93 €Endvermögen minus indexiertes Anfangsvermögen
Zugewinn Ehegatte 252.814,98 €Endvermögen minus indexiertes Anfangsvermögen
Indexfaktor1,4370VPI 126,6 ÷ 88,1
Berechnung nach §§ 1373 bis 1378 BGB
Ehegatte 1Ehegatte 2
Anfangsvermögen bei Heirat (2010)20.000,00 €5.000,00 €
indexiert auf 202628.740,07 €7.185,02 €
Erbschaft oder Schenkung (§ 1374 Abs. 2 BGB)0,00 € (2015)0,00 € (2015)
indexiert0,00 €0,00 €
Anfangsvermögen gesamt28.740,07 €7.185,02 €
Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags180.000,00 €60.000,00 €
Zugewinn (nicht unter 0)151.259,93 €52.814,98 €

Ehegatte 1 hat 98.444,95 € mehr hinzugewonnen und muss die Hälfte ausgleichen. Ohne Indexierung des Anfangsvermögens wären es 52.500,00 € zugunsten von Ehegatte 2. Die Indexierung rechnet den Kaufkraftverlust heraus: Ein Vermögen, das nur mit der Inflation gewachsen ist, gilt nicht als Zugewinn.

Indexwerte: Jahresdurchschnitt 2010 und Monatswert 09/2026 (letzter verfügbarer Wert), Verbraucherpreisindex Deutschland (2020 = 100). Negatives Anfangsvermögen setzen wir ohne Indexierung an.

Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Indexfaktor: VPI 2026 (126,6) ÷ VPI 2010 (88,1) = 1,4370.
  2. Ehegatte 1: 180.000,00 € − (28.740,07 € + 0,00 €) = 151.259,93 €, Zugewinn 151.259,93 €.
  3. Ehegatte 2: 60.000,00 € − (7.185,02 € + 0,00 €) = 52.814,98 €, Zugewinn 52.814,98 €.
  4. Ausgleich: |151.259,93 € − 52.814,98 €| ÷ 2 = 49.222,48 €.

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Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Die Zugewinngemeinschaft

Wer keinen Ehevertrag geschlossen hat, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das Vermögen bleibt während der Ehe getrennt; jeder haftet für seine eigenen Schulden. Erst wenn der Güterstand endet, etwa durch die Scheidung, wird ausgeglichen, was jeder während der Ehe hinzugewonnen hat.

Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Übersteigt der Zugewinn des einen den des anderen, steht dem anderen die Hälfte des Überschusses als Ausgleichsforderung zu (§ 1378 Abs. 1 BGB).

Stichtage und Bewertung

Anfangsvermögen ist das Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Eintritt des Güterstands, also in der Regel am Tag der Heirat (§ 1374 Abs. 1 BGB). Seit 2009 darf es auch negativ sein (§ 1374 Abs. 3 BGB). Was ein Ehegatte während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt, wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB) und damit aus dem Ausgleich herausgehalten.

Für das Endvermögen ist bei der Scheidung der Tag maßgeblich, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird (§ 1384 BGB). Bewertet wird jeweils mit dem Wert zu diesem Zeitpunkt (§ 1376 BGB).

Warum indexiert wird

Ein Vermögen, das zwischen Heirat und Scheidung nur nominal gestiegen ist, weil das Geld an Kaufkraft verloren hat, ist kein echter Zugewinn. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Anfangsvermögen deshalb mit dem Verbraucherpreisindex auf den Stichtag umgerechnet: Anfangsvermögen × Index am Stichtag ÷ Index bei Beginn. Für Erbschaften und Schenkungen gilt der Index des Erwerbsjahres.

Der Rechner verwendet die Jahresdurchschnitte des Verbraucherpreisindex Deutschland (2020 = 100) aus der Zeitreihendatenbank der Deutschen Bundesbank. Für das laufende Jahr nimmt er den letzten verfügbaren Monatswert. Die Reihe beginnt 1991; für frühere Eheschließungen rechnet er mit dem Wert von 1991 und zeigt das an.

Die Kappungsgrenze

Die Ausgleichsforderung ist auf den Wert des Vermögens begrenzt, das dem ausgleichspflichtigen Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten am Stichtag noch vorhanden ist (§ 1378 Abs. 2 BGB). Wer nichts mehr hat, muss also nichts zahlen. Ausnahmen gelten bei illoyalen Vermögensminderungen, die dem Endvermögen nach § 1375 Abs. 2 BGB hinzugerechnet werden.

Der Zugewinnausgleich ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf bestimmte Gegenstände. Häufig einigen sich Ehegatten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, etwa über die Übertragung einer Immobilie gegen Verrechnung.

Verbraucherpreisindex seit 1991

Verbraucherpreisindex Deutschland, Jahresdurchschnitt (2020 = 100)
JahrVPIJahrVPIJahrVPI
199161,9200378,9201594,5
199265,0200480,2201695,0
199367,9200581,5201796,4
199469,7200682,8201898,1
199571,0200784,7201999,5
199672,0200886,92020100,0
199773,4200987,22021103,1
199874,0201088,12022110,2
199974,5201190,02023116,7
200075,5201291,72024119,3
200177,0201393,12025121,9
200278,1201494,0

Quelle: Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex Deutschland, über die Zeitreihendatenbank der Deutschen Bundesbank, Abruf 15.10.2026. Der Datensatz wird automatisch aktualisiert.

Häufige Fragen

Zählt das gemeinsame Haus zum Zugewinn?

Ja, mit dem Anteil jedes Ehegatten am Verkehrswert am Stichtag, abzüglich der anteiligen Schulden. Hat ein Ehegatte das Haus vor der Ehe besessen, steht es auch im Anfangsvermögen, und nur die indexbereinigte Wertsteigerung ist Zugewinn.

Was ist mit Schulden?

Schulden werden bei Anfangs- und Endvermögen abgezogen. Wer während der Ehe Schulden abgebaut hat, hat einen Zugewinn erzielt, auch wenn kein Guthaben entstanden ist.

Wann verjährt der Anspruch?

Die Ausgleichsforderung verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wurde und der Berechtigte davon Kenntnis hat (§§ 195, 199 BGB).

Kann der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden?

Ja, durch notariellen Ehevertrag, etwa mit Gütertrennung (§ 1414 BGB) oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft. Auch während des Scheidungsverfahrens ist eine notarielle oder gerichtlich protokollierte Vereinbarung möglich (§ 1378 Abs. 3 BGB).

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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