In Zeile 13, Spalte 12 bis 17 Jahre, steht für 2026 ein Bedarf von 1.202 €. Weil die Anrechnung des halben Kindergelds von 129,50 € dem barunterhaltspflichtigen Elternteil zugutekommt, zahlt er tatsächlich 1.072,50 €.
Für Jugendliche gilt die höchste Stufe für Minderjährige. Gewöhnliche Ausgaben für Schule und Freizeit deckt der Tabellenbetrag. Regelmäßige Nachhilfe über längere Zeit oder ein Internat können dagegen Mehrbedarf sein, den beide Eltern anteilig tragen.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 1.202 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 1.072,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 12.870,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 1.067,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 3.750 € |
Selbstbehalt im Blick
Angenommen, es gibt nur dieses eine Kind: Am Gruppenanfang (7.201 €) bleiben 6.128,50 €, am Gruppenende (8.200 €) 7.127,50 €. Der Kontrollbetrag von 3.750 € wird damit in beiden Fällen erreicht.
Wer wegen mehrerer Kinder herabgestuft wird, landet etwa in Gruppe 12 mit 1.020,50 €. Eine Höherstufung in Gruppe 14 ergäbe 1.124,50 €.
Mehrbedarf wie Kita, Hort oder Kosten einer Krankheit kommt zum Tabellenbetrag hinzu. Sonderbedarf, also einmalige unvorhersehbare Ausgaben, kann zusätzlich verlangt werden. Lebt das Kind etwa gleich viel bei beiden Eltern (Wechselmodell), gilt die Tabelle nicht unmittelbar. Dann haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen.
| Andere Altersstufen in Gruppe 13 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 765,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 897,50 € |
| ab 18 Jahre | 1.026,00 € |
Häufige Fragen
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge zu 1.072,50 € ergeben 12.870,00 €.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
Dann gilt eine niedrigere Gruppe. Unter 3.750 € nach Unterhalt greift ohnehin der Bedarfskontrollbetrag, unter dem Selbstbehalt eine Mangelverteilung.
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Übliche Umgangswochenenden ändern den Unterhalt nicht. Erst bei einem erweiterten Umgang mit deutlich mehr Betreuungsanteil kommt eine Herabstufung in Betracht.