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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Düsseldorfer Tabelle 2026 · Gruppe 12 · 12 bis 17 Jahre

6.401 bis 7.200 € netto: Unterhalt für ein Jugendliches Kind

Zahlbetrag 1.020,50 € im Monat (Bedarf 1.150 € minus 129,50 € Kindergeld), das sind 12.246,00 € im Jahr.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Werte gegen das PDF des OLG Düsseldorf abgeglichen

Bei einem bereinigten Einkommen von 6.401 € bis 7.200 € und einem Kind zwischen zwölf und siebzehn Jahren sieht die Tabelle 1.150 € Bedarf vor. Gezahlt werden 1.020,50 € monatlich, weil die Anrechnung des halben Kindergelds von 129,50 € den Betrag mindert.

Ab zwölf zahlt der barunterhaltspflichtige Elternteil den dritten Tabellenwert. Eine Ausbildungsvergütung, die schon vor dem 18. Geburtstag fließt, mindert den Bedarf anteilig.

12 bis 17 Jahre, Gruppe 12
Tabellenbetrag (Bedarf)1.150 €
Kindergeldanrechnung− 129,50 €
Zahlbetrag im Monat1.020,50 €
Zahlbetrag im Jahr12.246,00 €
Zahlbetrag 20251.015,50 €
Bedarfskontrollbetrag der Gruppe3.250 €

Rechnung am Rand der Gruppe

Was nach dem Unterhalt übrig ist, hängt davon ab, wo du innerhalb der Gruppe liegst. Ganz unten sind es 5.380,50 €, ganz oben 6.179,50 €; der Selbstbehalt von 1.450 € ist dabei in beiden Fällen gewahrt.

Wer wegen mehrerer Kinder herabgestuft wird, landet etwa in Gruppe 11 mit 968,50 €. Eine Höherstufung in Gruppe 13 ergäbe 1.072,50 €.

Lebt das Kind etwa gleich viel bei beiden Eltern (Wechselmodell), gilt die Tabelle nicht unmittelbar. Dann haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen. Mehrbedarf wie Kita, Hort oder Kosten einer Krankheit kommt zum Tabellenbetrag hinzu. Sonderbedarf, also einmalige unvorhersehbare Ausgaben, kann zusätzlich verlangt werden.

Andere Altersstufen in Gruppe 12Zahlbetrag
0 bis 5 Jahre726,50 €
6 bis 11 Jahre853,50 €
ab 18 Jahre970,00 €

Häufige Fragen

Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?

Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.

Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?

Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.

Wie viel ist das im Jahr?

12.246,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 13.800 € im Jahr.

Was war es 2025?

Im Vorjahr 2025 waren es 1.015,50 € im Monat.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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