Bei einem bereinigten Einkommen von 6.401 € bis 7.200 € und einem Kind zwischen zwölf und siebzehn Jahren sieht die Tabelle 1.150 € Bedarf vor. Gezahlt werden 1.020,50 € monatlich, weil die Anrechnung des halben Kindergelds von 129,50 € den Betrag mindert.
Ab zwölf zahlt der barunterhaltspflichtige Elternteil den dritten Tabellenwert. Eine Ausbildungsvergütung, die schon vor dem 18. Geburtstag fließt, mindert den Bedarf anteilig.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 1.150 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 1.020,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 12.246,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 1.015,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 3.250 € |
Rechnung am Rand der Gruppe
Was nach dem Unterhalt übrig ist, hängt davon ab, wo du innerhalb der Gruppe liegst. Ganz unten sind es 5.380,50 €, ganz oben 6.179,50 €; der Selbstbehalt von 1.450 € ist dabei in beiden Fällen gewahrt.
Wer wegen mehrerer Kinder herabgestuft wird, landet etwa in Gruppe 11 mit 968,50 €. Eine Höherstufung in Gruppe 13 ergäbe 1.072,50 €.
Lebt das Kind etwa gleich viel bei beiden Eltern (Wechselmodell), gilt die Tabelle nicht unmittelbar. Dann haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen. Mehrbedarf wie Kita, Hort oder Kosten einer Krankheit kommt zum Tabellenbetrag hinzu. Sonderbedarf, also einmalige unvorhersehbare Ausgaben, kann zusätzlich verlangt werden.
| Andere Altersstufen in Gruppe 12 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 726,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 853,50 € |
| ab 18 Jahre | 970,00 € |
Häufige Fragen
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Wie viel ist das im Jahr?
12.246,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 13.800 € im Jahr.
Was war es 2025?
Im Vorjahr 2025 waren es 1.015,50 € im Monat.