Gruppe 10 umfasst bereinigte Nettoeinkommen von 5.301 € bis 5.700 €. Die Tabellenbeträge betragen 160 % des Mindestbedarfs: 778 € für Kinder bis fünf, 893 € von sechs bis elf, 1.045 € von zwölf bis siebzehn und 1.117 € für volljährige Kinder.
| Altersstufe | Bedarf | Zahlbetrag | im Jahr | Bedarf 2025 |
|---|---|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 778 € | 648,50 € | 7.782,00 € | 772 € |
| 6 bis 11 Jahre | 893 € | 763,50 € | 9.162,00 € | 887 € |
| 12 bis 17 Jahre | 1.045 € | 915,50 € | 10.986,00 € | 1.039 € |
| ab 18 Jahre | 1.117 € | 858,00 € | 10.296,00 € | 1.109 € |
Der Bedarfskontrollbetrag von 2.550 € sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Pflichtigen und den Kindern. Bleibt nach Abzug aller Zahlbeträge weniger übrig, wird eine niedrigere Gruppe angesetzt (Anm. A III).
Die Anpassung zum 1. Januar 2026 beruht auf dem höheren Mindestunterhalt. In Gruppe 10 bedeutet das 6 € bis 8 € mehr Bedarf als 2025.
Beispielrechnungen für 5.500 € netto
Wir haben vier Familienkonstellationen mit einem bereinigten Einkommen von 5.500 € durchgerechnet, mit Bedarfskontrolle und Selbstbehalt, ohne Ehegattenunterhalt.
| Familie | angewandte Gruppe | Unterhalt gesamt | bleibt dem Pflichtigen |
|---|---|---|---|
| Ein Kind, 8 Jahre | 10 | 763,50 € | 4.736,50 € |
| Zwei Kinder, 4 und 10 Jahre | 10 | 1.412,00 € | 4.088,00 € |
| Drei Kinder, 5, 9 und 14 Jahre | 10 | 2.327,50 € | 3.172,50 € |
| Ein Kind, 19 Jahre, Schüler | 10 | 858,00 € | 4.642,00 € |
Gegenüber minderjährigen Kindern bleiben dem erwerbstätigen Pflichtigen mindestens 1.450 €, dem nicht erwerbstätigen 1.200 €.
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Häufige Fragen
Ändert sich Gruppe 10 bei drei Kindern?
Häufig. Bei drei oder mehr Berechtigten stufen die Gerichte in der Regel herab, damit der Kontrollbetrag von 2.550 € gewahrt bleibt.
Wie viel Unterhalt zahle ich in Gruppe 10 für ein Kind?
Je nach Alter 648,50 €, 763,50 € oder 915,50 € für Minderjährige und 858,00 € für Volljährige, jeweils nach Abzug des Kindergelds.
Für welches Einkommen gilt Gruppe 10?
Für ein bereinigtes Nettoeinkommen von 5.301 € bis 5.700 € im Monat, also nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen und berücksichtigungsfähiger Schulden.
Wann wechsle ich in Gruppe 11?
Wenn das bereinigte Netto 5.700 € übersteigt. Sonderzahlungen werden dafür auf das Jahr umgelegt.