763,50 € im Monat: So hoch ist der Zahlbetrag für ein Kind zwischen sechs und elf Jahren, wenn der Pflichtige zwischen 5.301 € und 5.700 € bereinigt verdient. Der Tabellenbetrag dahinter liegt bei 893 €.
Die zweite Altersstufe gilt vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag, also typischerweise für die Grundschulzeit und die ersten Jahre danach. Mit dem zwölften Geburtstag beginnt die dritte Stufe.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 893 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 763,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 9.162,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 759,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 2.550 € |
Selbstbehalt im Blick
Zwei Rechnungen zeigen die Spanne: 5.301 € minus 763,50 € ergibt 4.537,50 €, 5.700 € minus 763,50 € ergibt 4.936,50 €. Maßstab für die Untergrenze ist ein Selbstbehalt von 1.450 €.
Steigt oder sinkt das Einkommen über die Gruppengrenze, ändert sich der Betrag sprunghaft: 719,50 € in Gruppe 9, 808,50 € in Gruppe 11.
Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert. Lebt das Kind etwa gleich viel bei beiden Eltern (Wechselmodell), gilt die Tabelle nicht unmittelbar. Dann haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen.
| Andere Altersstufen in Gruppe 10 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 648,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 915,50 € |
| ab 18 Jahre | 858,00 € |
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
Dann gilt eine niedrigere Gruppe. Unter 2.550 € nach Unterhalt greift ohnehin der Bedarfskontrollbetrag, unter dem Selbstbehalt eine Mangelverteilung.
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen sechs und elf Jahren bei 5.301 € bis 5.700 € netto?
Zu zahlen sind 763,50 €; der Bedarf laut Tabelle liegt bei 893 €, die Differenz ist der Kindergeldanteil.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Der Tabellenwert gilt je Kind. Bei mehr als zwei Berechtigten wird aber oft herabgestuft, und der Bedarfskontrollbetrag von 2.550 € kann eine niedrigere Gruppe erzwingen.
Wie viel ist das im Jahr?
9.162,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 10.716 € im Jahr.