Ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt hat bei einem Einkommen des Pflichtigen von 5.301 € bis 5.700 € Anspruch auf 1.117 € Barunterhalt. Davon geht der Anteil des vollen Kindergelds von 259 € ab, zu zahlen sind 858,00 €.
Volljährige Schüler bis 21, die bei einem Elternteil wohnen, sind minderjährigen Kindern im Rang gleichgestellt (privilegiert). Für alle anderen volljährigen Kinder gilt der angemessene Selbstbehalt von 1.750 €.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 1.117 € |
| Kindergeldanrechnung | − 259,00 € |
| Zahlbetrag im Monat | 858,00 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 10.296,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 854,00 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 2.550 € |
Was dem Pflichtigen bleibt
Angenommen, es gibt nur dieses eine Kind: Am Gruppenanfang (5.301 €) bleiben 4.443,00 €, am Gruppenende (5.700 €) 4.842,00 €. Der Kontrollbetrag von 2.550 € wird damit in beiden Fällen erreicht.
Zum Vergleich: In Gruppe 9 zahlst du 802,00 €, in Gruppe 11 914,00 € für ein Kind dieses Alters.
Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert. Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh.
| Andere Altersstufen in Gruppe 10 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 648,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 763,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 915,50 € |
Ab 18 zahlen grundsätzlich beide Eltern Barunterhalt, im Verhältnis ihrer Einkommen. Grundlage ist das gemeinsame Einkommen; das volle Kindergeld mindert den Bedarf.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
Bei dauerhaft geringerem Einkommen kannst du eine Abänderung verlangen (§ 238 FamFG). Kurzfristige Schwankungen reichen dafür nicht.
Wer bekommt den Unterhalt bei einem minderjährigen Kind?
Gezahlt wird an den betreuenden Elternteil. Er vertritt das Kind und verwaltet den Unterhalt in dessen Interesse.
Wie viel ist das im Jahr?
10.296,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 13.404 € im Jahr.
Wie viel Unterhalt für ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt bei 5.301 € bis 5.700 € netto?
Zu zahlen sind 858,00 €; der Bedarf laut Tabelle liegt bei 1.117 €, die Differenz ist der Kindergeldanteil.