842,50 € im Monat: So hoch ist der Zahlbetrag für ein Kind zwischen null und fünf Jahren, wenn der Pflichtige zwischen 9.701 € und 11.200 € bereinigt verdient. Der Tabellenbetrag dahinter liegt bei 972 €.
Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag gilt die erste Altersstufe. Sobald das Kind sechs wird, steigt der Unterhalt ab dem Monat des Geburtstags auf die zweite Stufe (§ 1612a Abs. 3 BGB).
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 972 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 842,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 10.110,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 836,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 5.050 € |
Rechnung am Rand der Gruppe
Zwei Rechnungen zeigen die Spanne: 9.701 € minus 842,50 € ergibt 8.858,50 €, 11.200 € minus 842,50 € ergibt 10.357,50 €. Maßstab für die Untergrenze ist ein Selbstbehalt von 1.450 €.
Zum Vergleich: In Gruppe 14 zahlst du 804,50 €, in Gruppe 14 804,50 € für ein Kind dieses Alters.
Das Jugendamt beurkundet Unterhaltstitel kostenlos. Ein dynamischer Titel in Prozent des Mindestunterhalts passt sich jedes Jahr automatisch an die neue Tabelle an. Mehrbedarf wie Kita, Hort oder Kosten einer Krankheit kommt zum Tabellenbetrag hinzu. Sonderbedarf, also einmalige unvorhersehbare Ausgaben, kann zusätzlich verlangt werden.
| Andere Altersstufen in Gruppe 15 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 6 bis 11 Jahre | 986,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 1.176,50 € |
| ab 18 Jahre | 1.137,00 € |
Häufige Fragen
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen null und fünf Jahren bei 9.701 € bis 11.200 € netto?
Zu zahlen sind 842,50 €; der Bedarf laut Tabelle liegt bei 972 €, die Differenz ist der Kindergeldanteil.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Der Tabellenwert gilt je Kind. Bei mehr als zwei Berechtigten wird aber oft herabgestuft, und der Bedarfskontrollbetrag von 5.050 € kann eine niedrigere Gruppe erzwingen.
Wer bekommt den Unterhalt bei einem minderjährigen Kind?
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nimmt den Unterhalt für das Kind entgegen. Er erfüllt seine eigene Pflicht durch Betreuung.
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Übliche Umgangswochenenden ändern den Unterhalt nicht. Erst bei einem erweiterten Umgang mit deutlich mehr Betreuungsanteil kommt eine Herabstufung in Betracht.