Bei einem bereinigten Einkommen von 9.701 € bis 11.200 € und einem Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt sieht die Tabelle 1.396 € Bedarf vor. Gezahlt werden 1.137,00 € monatlich, weil die Anrechnung des vollen Kindergelds von 259 € den Betrag mindert.
Volljährige Schüler bis 21, die bei einem Elternteil wohnen, sind minderjährigen Kindern im Rang gleichgestellt (privilegiert). Für alle anderen volljährigen Kinder gilt der angemessene Selbstbehalt von 1.750 €.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 1.396 € |
| Kindergeldanrechnung | − 259,00 € |
| Zahlbetrag im Monat | 1.137,00 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 13.644,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 1.131,00 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 5.050 € |
Selbstbehalt im Blick
Beispiel am unteren Rand der Gruppe: Bei 9.701 € bereinigtem Einkommen und diesem einen Kind bleiben dem Pflichtigen nach Zahlung 8.564,00 €. Am oberen Rand, bei 11.200 €, sind es 10.063,00 €.
Zum Vergleich: In Gruppe 14 zahlst du 1.082,00 €, in Gruppe 14 1.082,00 € für ein Kind dieses Alters.
Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert. Mehrbedarf wie Kita, Hort oder Kosten einer Krankheit kommt zum Tabellenbetrag hinzu. Sonderbedarf, also einmalige unvorhersehbare Ausgaben, kann zusätzlich verlangt werden.
| Andere Altersstufen in Gruppe 15 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 842,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 986,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 1.176,50 € |
Ab 18 zahlen grundsätzlich beide Eltern Barunterhalt, im Verhältnis ihrer Einkommen. Grundlage ist das gemeinsame Einkommen; das volle Kindergeld mindert den Bedarf.
Häufige Fragen
Wie viel ist das im Jahr?
13.644,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 16.752 € im Jahr.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Der Tabellenwert gilt je Kind. Bei mehr als zwei Berechtigten wird aber oft herabgestuft, und der Bedarfskontrollbetrag von 5.050 € kann eine niedrigere Gruppe erzwingen.
Was war es 2025?
In der Tabelle 2025 lag der Zahlbetrag für dieselbe Gruppe und Altersstufe bei 1.131,00 €.
Wie viel Unterhalt für ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt bei 9.701 € bis 11.200 € netto?
Zu zahlen sind 1.137,00 €; der Bedarf laut Tabelle liegt bei 1.396 €, die Differenz ist der Kindergeldanteil.