Bei einem bereinigten Einkommen von 9.701 € bis 11.200 € und einem Kind zwischen sechs und elf Jahren sieht die Tabelle 1.116 € Bedarf vor. Gezahlt werden 986,50 € monatlich, weil die Anrechnung des halben Kindergelds von 129,50 € den Betrag mindert.
Für Grundschulkinder steigt der Bedarf deutlich gegenüber der ersten Stufe. Die nächste Erhöhung kommt mit dem Monat, in dem das Kind zwölf wird.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 1.116 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 986,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 11.838,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 980,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 5.050 € |
Rechnung am Rand der Gruppe
Rechnen wir zwei Fälle: Mit 9.701 € netto bleiben nach Unterhalt 8.714,50 €, mit 11.200 € netto 10.213,50 €. Der Selbstbehalt von 1.450 € ist in beiden Fällen gewahrt.
Benachbarte Einkommensgruppen: Gruppe 14 sieht 942,50 € Zahlbetrag vor, Gruppe 14 942,50 €.
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh. Umgangskosten wie Fahrten zum Kind trägt der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich selbst. Nur bei besonders hohen Kosten können sie das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern.
| Andere Altersstufen in Gruppe 15 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 842,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 1.176,50 € |
| ab 18 Jahre | 1.137,00 € |
Häufige Fragen
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen sechs und elf Jahren bei 9.701 € bis 11.200 € netto?
986,50 € im Monat nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 €. Der Tabellenbetrag der Gruppe 15 beträgt 1.116 €.
Wird Kindergeld immer abgezogen?
Ja, nach § 1612b BGB: bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe. 2026 beträgt das Kindergeld 259 €.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Was war es 2025?
Im Vorjahr 2025 waren es 980,50 € im Monat.