Zum Inhalt springen
RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Düsseldorfer Tabelle 2026 · Gruppe 5 von 15

Düsseldorfer Tabelle 2026, Gruppe 5: 3.301 bis 3.700 €

In Gruppe 5 beträgt der Zahlbetrag je Kind 454,50 € (0 bis 5), 540,50 € (6 bis 11), 654,50 € (12 bis 17) und 579,00 € ab 18.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Werte gegen das PDF des OLG Düsseldorf abgeglichen

Die Einkommensgruppe 5 der Düsseldorfer Tabelle 2026 reicht von 3.301 € bis 3.700 €. Für sie gilt ein Bedarfskontrollbetrag von 2.050 €: So viel soll dem Pflichtigen nach Zahlung des Kindesunterhalts mindestens bleiben.

Gruppe 5 (120 %), Kindergeld 259 €
AltersstufeBedarfZahlbetragim JahrBedarf 2025
0 bis 5 Jahre584 €454,50 €5.454,00 €579 €
6 bis 11 Jahre670 €540,50 €6.486,00 €665 €
12 bis 17 Jahre784 €654,50 €7.854,00 €779 €
ab 18 Jahre838 €579,00 €6.948,00 €832 €

Die Gruppe allein entscheidet noch nicht. Erst wenn dir nach dem Kindesunterhalt mindestens 2.050 € bleiben, bleibt es bei Gruppe 5; andernfalls wird so lange herabgestuft, bis der Kontrollbetrag erreicht ist.

Wer 2025 schon gezahlt hat, muss neu rechnen: Der Bedarf stieg um 5 € bis 6 €, das angerechnete Kindergeld um 4 €. Ein alter Titel in Prozent des Mindestunterhalts passt sich automatisch an.

So viel zahlt man mit 3.500 € bereinigt

Für die Beispiele nehmen wir die Mitte der Gruppe, 3.500 €. Gerechnet ist reiner Kindesunterhalt, ohne Ehegatten und ohne Mehrbedarf wie Kita oder Nachhilfe.

Familieangewandte GruppeUnterhalt gesamtbleibt dem Pflichtigen
Ein Kind, 8 Jahre5540,50 €2.959,50 €
Zwei Kinder, 4 und 10 Jahre5995,00 €2.505,00 €
Drei Kinder, 5, 9 und 14 Jahre3 (Bedarfskontrolle)1.479,50 €2.020,50 €
Ein Kind, 19 Jahre, Schüler5579,00 €2.921,00 €

Bei der Prüfung zählt der notwendige Selbstbehalt von 1.450 €. Die Leitlinien der Oberlandesgerichte erlauben eine Anpassung, wenn die Wohnkosten deutlich über dem eingerechneten Anteil liegen.

Trennung · Scheidung · kostenlos anfragen

Erstberatung zur Scheidung anfragen

Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.

  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Vor Ort oder per Video
  • Vertraulich und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Ändert sich Gruppe 5 bei drei Kindern?

Häufig. Bei drei oder mehr Berechtigten stufen die Gerichte in der Regel herab, damit der Kontrollbetrag von 2.050 € gewahrt bleibt.

Zahle ich in Gruppe 5 auch für ein Kind in der Ausbildung?

Ein Kind mit eigener Ausbildungsvergütung muss sich diese nach Abzug ausbildungsbedingter Kosten anrechnen lassen. Der Tabellenbetrag sinkt entsprechend.

Für welches Einkommen gilt Gruppe 5?

Maßgeblich sind 3.301 € bis 3.700 € bereinigtes Netto. Bereinigt heißt: Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Kosten und anerkannte Kreditraten sind schon abgezogen.

Wie viel Unterhalt zahle ich in Gruppe 5 für ein Kind?

Je nach Alter 454,50 €, 540,50 € oder 654,50 € für Minderjährige und 579,00 € für Volljährige, jeweils nach Abzug des Kindergelds.

Im Unterhaltsrechner weiterrechnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

✉ Erstberatung anfragen