540,50 € im Monat: So hoch ist der Zahlbetrag für ein Kind zwischen sechs und elf Jahren, wenn der Pflichtige zwischen 3.301 € und 3.700 € bereinigt verdient. Der Tabellenbetrag dahinter liegt bei 670 €.
Ab dem Monat des sechsten Geburtstags gilt die zweite Stufe. Hortkosten oder eine Nachmittagsbetreuung können als Mehrbedarf zusätzlich verlangt werden, Schulmaterial und Ausflüge sind im Tabellenbetrag enthalten.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 670 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 540,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 6.486,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 537,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 2.050 € |
Selbstbehalt im Blick
Unser Rechenbeispiel ohne weitere Berechtigte: 2.760,50 € Resteinkommen bei 3.301 € und 3.159,50 € bei 3.700 €. Gegenüber dem Selbstbehalt von 1.450 € heißt das: in beiden Fällen gewahrt.
Steigt oder sinkt das Einkommen über die Gruppengrenze, ändert sich der Betrag sprunghaft: 512,50 € in Gruppe 4, 585,50 € in Gruppe 6.
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh. Das Jugendamt beurkundet Unterhaltstitel kostenlos. Ein dynamischer Titel in Prozent des Mindestunterhalts passt sich jedes Jahr automatisch an die neue Tabelle an.
| Andere Altersstufen in Gruppe 5 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 454,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 654,50 € |
| ab 18 Jahre | 579,00 € |
Häufige Fragen
Was war es 2025?
In der Tabelle 2025 lag der Zahlbetrag für dieselbe Gruppe und Altersstufe bei 537,50 €.
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Übliche Umgangswochenenden ändern den Unterhalt nicht. Erst bei einem erweiterten Umgang mit deutlich mehr Betreuungsanteil kommt eine Herabstufung in Betracht.
Wie viel ist das im Jahr?
6.486,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 8.040 € im Jahr.
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
Dann gilt eine niedrigere Gruppe. Unter 2.050 € nach Unterhalt greift ohnehin der Bedarfskontrollbetrag, unter dem Selbstbehalt eine Mangelverteilung.