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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Düsseldorfer Tabelle 2026 · Gruppe 5 · ab 18 Jahre

Kindesunterhalt ab 18 Jahre bei 3.301 bis 3.700 € netto

Zahlbetrag 579,00 € im Monat (Bedarf 838 € minus 259 € Kindergeld), das sind 6.948,00 € im Jahr.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Werte gegen das PDF des OLG Düsseldorf abgeglichen

Ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt hat bei einem Einkommen des Pflichtigen von 3.301 € bis 3.700 € Anspruch auf 838 € Barunterhalt. Davon geht der Anteil des vollen Kindergelds von 259 € ab, zu zahlen sind 579,00 €.

Volljährige Schüler bis 21, die bei einem Elternteil wohnen, sind minderjährigen Kindern im Rang gleichgestellt (privilegiert). Für alle anderen volljährigen Kinder gilt der angemessene Selbstbehalt von 1.750 €.

ab 18 Jahre, Gruppe 5
Tabellenbetrag (Bedarf)838 €
Kindergeldanrechnung− 259,00 €
Zahlbetrag im Monat579,00 €
Zahlbetrag im Jahr6.948,00 €
Zahlbetrag 2025577,00 €
Bedarfskontrollbetrag der Gruppe2.050 €

Rechnung am Rand der Gruppe

Wie viel bleibt? Bei einem einzigen Kind dieser Altersstufe und 3.301 € Einkommen sind es 2.722,00 €, bei 3.700 € sind es 3.121,00 €. Der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe liegt bei 2.050 €.

Wer wegen mehrerer Kinder herabgestuft wird, landet etwa in Gruppe 4 mit 544,00 €. Eine Höherstufung in Gruppe 6 ergäbe 635,00 €.

Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert. Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh.

Andere Altersstufen in Gruppe 5Zahlbetrag
0 bis 5 Jahre454,50 €
6 bis 11 Jahre540,50 €
12 bis 17 Jahre654,50 €

Ab 18 zahlen grundsätzlich beide Eltern Barunterhalt, im Verhältnis ihrer Einkommen. Grundlage ist das gemeinsame Einkommen; das volle Kindergeld mindert den Bedarf.

Häufige Fragen

Was war es 2025?

In der Tabelle 2025 lag der Zahlbetrag für dieselbe Gruppe und Altersstufe bei 577,00 €.

Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?

Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.

Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?

Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.

Wird Kindergeld immer abgezogen?

Ja. Minderjährige: halbes Kindergeld, Volljährige: volles Kindergeld. Das Kindergeld beträgt 2026 259 € je Kind.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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