Ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt hat bei einem Einkommen des Pflichtigen von 3.301 € bis 3.700 € Anspruch auf 838 € Barunterhalt. Davon geht der Anteil des vollen Kindergelds von 259 € ab, zu zahlen sind 579,00 €.
Volljährige Schüler bis 21, die bei einem Elternteil wohnen, sind minderjährigen Kindern im Rang gleichgestellt (privilegiert). Für alle anderen volljährigen Kinder gilt der angemessene Selbstbehalt von 1.750 €.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 838 € |
| Kindergeldanrechnung | − 259,00 € |
| Zahlbetrag im Monat | 579,00 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 6.948,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 577,00 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 2.050 € |
Rechnung am Rand der Gruppe
Wie viel bleibt? Bei einem einzigen Kind dieser Altersstufe und 3.301 € Einkommen sind es 2.722,00 €, bei 3.700 € sind es 3.121,00 €. Der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe liegt bei 2.050 €.
Wer wegen mehrerer Kinder herabgestuft wird, landet etwa in Gruppe 4 mit 544,00 €. Eine Höherstufung in Gruppe 6 ergäbe 635,00 €.
Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert. Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh.
| Andere Altersstufen in Gruppe 5 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 454,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 540,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 654,50 € |
Ab 18 zahlen grundsätzlich beide Eltern Barunterhalt, im Verhältnis ihrer Einkommen. Grundlage ist das gemeinsame Einkommen; das volle Kindergeld mindert den Bedarf.
Häufige Fragen
Was war es 2025?
In der Tabelle 2025 lag der Zahlbetrag für dieselbe Gruppe und Altersstufe bei 577,00 €.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.
Wird Kindergeld immer abgezogen?
Ja. Minderjährige: halbes Kindergeld, Volljährige: volles Kindergeld. Das Kindergeld beträgt 2026 259 € je Kind.