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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · §§ 1361a, 1568b BGB

Haushaltsgegenstände

Gemeinsam genutzte Möbel, Geräte und Hausrat, die bei Trennung und Scheidung verteilt werden.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Bei Getrenntleben kann jeder Ehegatte die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände herausverlangen; gemeinsame Gegenstände werden nach Billigkeit verteilt (§ 1361a BGB). Nach der Scheidung kann jeder verlangen, dass ihm der andere gemeinsame Gegenstände überlässt, auf deren Nutzung er unter Berücksichtigung der Kinder und der Lebensverhältnisse stärker angewiesen ist (§ 1568b BGB).

Haushaltsgegenstände sind Dinge des täglichen Zusammenlebens: Möbel, Küchengeräte, Fernseher, oft auch das Familienauto. Wertanlagen wie Kunst gehören eher in den Zugewinnausgleich.

Als Folgesache setzt das Gericht für eine Haushaltssache 3.000 € an, bei Getrenntleben 2.000 € (§ 48 Abs. 2 FamGKG).

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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