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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · §§ 1361b, 1568a BGB

Ehewohnung

Die gemeinsam genutzte Wohnung der Ehegatten, über deren Nutzung bei Trennung und Scheidung entschieden werden kann.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Leben Ehegatten getrennt, kann einer verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung ganz oder teilweise zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit das notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden (§ 1361b BGB). Eine unbillige Härte kann vor allem vorliegen, wenn das Wohl von Kindern beeinträchtigt ist.

Für die Zeit nach der Scheidung regelt § 1568a BGB, wer die Wohnung erhält und wer gegebenenfalls in den Mietvertrag eintritt. Maßgeblich sind das Wohl der Kinder und die Lebensverhältnisse der Ehegatten.

Im Scheidungsverbund setzt das Gericht für eine Ehewohnungssache einen Wert von 5.000 € an, bei Getrenntleben 4.000 € (§ 48 FamGKG).

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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