Mediation ist nach § 1 MediationsG ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist unabhängig, neutral und hat keine Entscheidungsbefugnis.
In Trennungssituationen eignet sich Mediation besonders für Umgang, Unterhalt und Vermögensaufteilung. Das Familiengericht kann die Ehegatten anordnen, an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation teilzunehmen (§ 135 FamFG).
Die Kosten werden meist nach Stunden vereinbart. Die GDV-Musterbedingungen sehen einen Mediationsbaustein mit tariflich festgelegter Obergrenze vor; ob Familienkonflikte erfasst sind, regelt der Tarif.