In einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Ehegatten, was nach der Scheidung gelten soll: nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, die Verteilung von Immobilien und Hausrat, die Ehewohnung und gegebenenfalls den Versorgungsausgleich.
Für viele Inhalte gelten Formvorschriften. Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich vor Rechtskraft der Scheidung bedürfen der notariellen Beurkundung oder der Protokollierung im Scheidungsverfahren (§ 1378 Abs. 3 BGB), ebenso Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich (§ 7 VersAusglG) und über nachehelichen Unterhalt vor der Scheidung (§ 1585c BGB).
Eine gute Vereinbarung macht die Scheidung schneller und günstiger, weil keine streitigen Folgesachen mehr anfallen.