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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · § 1374 Abs. 2 BGB

Privilegierter Erwerb

Erbschaften und Schenkungen während der Ehe, die dem Anfangsvermögen zugerechnet und so aus dem Zugewinn herausgehalten werden.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB). Der andere Ehegatte soll an solchen Zuwendungen nicht über den Zugewinnausgleich teilhaben.

Nicht privilegiert sind dagegen Erträge daraus und Wertsteigerungen: Wächst eine geerbte Immobilie im Wert über die Inflation hinaus, ist die Steigerung Zugewinn. Deshalb wird auch der privilegierte Erwerb mit dem Verbraucherpreisindex des Erwerbsjahres indexiert.

Lottogewinne oder Schmerzensgeld zählen nach der Rechtsprechung nicht zum privilegierten Erwerb.

Passender Rechner

Zugewinnausgleich-Rechner: Anfangs- und Endvermögen mit Indexierung nach Verbraucherpreisindex.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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