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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · § 1378 BGB

Zugewinnausgleich

Ausgleich des in der Ehe erzielten Vermögenszuwachses: Wer mehr gewonnen hat, zahlt die Hälfte der Differenz.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Endet die Zugewinngemeinschaft durch Scheidung, wird der Zugewinn ausgeglichen. Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den des anderen, steht die Hälfte des Überschusses dem anderen als Ausgleichsforderung zu (§ 1378 Abs. 1 BGB).

Der Zugewinn ist das Endvermögen minus das mit dem Verbraucherpreisindex hochgerechnete Anfangsvermögen, mindestens null. Die Forderung ist auf das Vermögen begrenzt, das dem Pflichtigen nach Abzug der Schulden am Stichtag bleibt (§ 1378 Abs. 2 BGB).

Im Scheidungsverbund wird der Zugewinnausgleich nur verhandelt, wenn ein Ehegatte ihn als Folgesache anhängig macht. Er kann auch nach der Scheidung geltend gemacht werden; die Forderung verjährt in drei Jahren.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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