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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · §§ 1626, 1671 BGB

Sorgerecht

Pflicht und Recht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen; bleibt nach der Scheidung meist gemeinsam.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes (§ 1626 BGB). Verheiratete Eltern haben sie gemeinsam, und daran ändert die Scheidung zunächst nichts.

Leben die Eltern dauerhaft getrennt, kann jeder beantragen, dass ihm das Familiengericht die Sorge oder einen Teil davon allein überträgt (§ 1671 BGB). Das Gericht gibt dem Antrag statt, wenn der andere zustimmt oder die Übertragung dem Kindeswohl am besten entspricht.

Im Alltag entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, über Angelegenheiten des täglichen Lebens allein; über Fragen von erheblicher Bedeutung wie Schulwahl oder Operationen entscheiden beide (§ 1687 BGB).

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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