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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · § 1684 BGB

Umgangsrecht

Recht und Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind, auch nach Trennung.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang verpflichtet und berechtigt (§ 1684 Abs. 1 BGB). Die Eltern müssen alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt.

Wie der Umgang aussieht, regeln die Eltern idealerweise selbst. Gelingt das nicht, entscheidet das Familiengericht über Umfang und Ausübung, auf Wunsch mit Unterstützung des Jugendamts oder einer Umgangspflegschaft.

Ausgedehnter Umgang kann sich auf den Kindesunterhalt auswirken, wenn er deutlich über das übliche Maß hinausgeht. Umgangskosten trägt grundsätzlich der umgangsberechtigte Elternteil.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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