Nach den GDV-Musterbedingungen besteht für Versicherungsfälle, die innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn eintreten, kein Schutz. Damit soll verhindert werden, dass jemand erst abschließt, wenn sich ein Streit bereits abzeichnet.
Die Musterbedingungen nehmen einige Bereiche aus, darunter ausdrücklich den Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht. Weil die Bedingungen nur Muster sind, enthalten viele Tarife trotzdem eine eigene Wartezeit für Familiensachen, teils auch längere.
Unabhängig von der Wartezeit gilt: Ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn ist nie gedeckt. Die Wartezeit verlängert diesen Schutz vor Vorvertraglichkeit nur nach hinten.
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