Ob eine Rechtsschutzversicherung leistet, hängt davon ab, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. Er muss in die Laufzeit des Vertrags und nach einer etwaigen Wartezeit fallen.
Für den Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht definieren die GDV-Musterbedingungen den Versicherungsfall als das Ereignis, das zur Änderung der Rechtslage des Versicherten geführt hat. Bei Trennung und Scheidung ist das in der Regel die Trennung, nicht erst der Scheidungsantrag.
Daraus folgt: Wer erst nach der Trennung eine Rechtsschutzversicherung abschließt, erhält für diese Trennung keine Leistung. Für spätere, neue Ereignisse kann der Vertrag dagegen greifen.
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Rechtsschutz-Check Scheidung: Zahlt deine Rechtsschutzversicherung die Beratung? Wartezeit, Versicherungsfall, Eigenanteil.