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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Rechner · Rechtsstand 2026 · geprüft 15.10.2026

Unterhaltsrechner nach Düsseldorfer Tabelle 2026

Wie viel Kindesunterhalt ist zu zahlen, und bleibt Raum für Trennungsunterhalt? Der Rechner stuft das bereinigte Einkommen in die Düsseldorfer Tabelle ein, zieht das Kindergeld ab, prüft Bedarfskontrollbetrag und Selbstbehalt und schätzt den Ehegattenunterhalt nach Teil B der Tabelle.

Der Mindestunterhalt 2026 beträgt 486 € (0 bis 5 Jahre), 558 € (6 bis 11) und 653 € (12 bis 17). Gezahlt wird der Betrag minus halbes Kindergeld, bei Volljährigen minus volles Kindergeld (259 €).

Kinderrucksack an einem Morgen vor der Schule
1. Einkommen des Unterhaltspflichtigen
€
Durchschnitt inklusive Sonderzahlungen, nach Steuern und Sozialabgaben.
€
Konkret nachgewiesene Fahrtkosten, berücksichtigungsfähige Kreditraten, Altersvorsorge.
Mindestens 50 €, höchstens 150 €. In NRW nach den Leitlinien nur bei fiktivem Einkommen, sonst konkret nachweisen.
Bestimmt den Selbstbehalt.
2. Kinder
Die Tabelle ist auf zwei Berechtigte ausgelegt. Bei einem Berechtigten wird oft höher, ab drei niedriger eingestuft (Anm. A I).
3. Ehegatte
€
Eigenes Erwerbseinkommen nach Abzügen, 0 wenn keines.
Kindesunterhalt (Zahlbetrag)1.137,00 €1 Kind, Einkommensgruppe 15, Tabelle 2026
Bereinigtes Einkommen10.450,00 €nach Abzug von 0,00 €
Dir bleiben9.313,00 €Selbstbehalt 1.450 € gegenüber Kindern
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026, Gruppe 15
KindAltersstufeTabellenbetragKindergeldZahlbetrag
Kind 1ab 18 Jahre1.396 €− 259,00 €1.137,00 €
Summe1.137,00 €

Mit 10.450,00 € fällst du in Einkommensgruppe 15. Der notwendige Selbstbehalt von 1.450 € bleibt gewahrt. Zum Vergleich: Mit der Tabelle 2025 wären es 1.131,00 € gewesen.

Wenn sich das Einkommen ändert
Bereinigtes EinkommenGruppeKindesunterhalt gesamt
9.950 € (−500 €)151.137,00 €
10.200 € (−250 €)151.137,00 €
10.700 € (+250 €)151.137,00 €
10.950 € (+500 €)151.137,00 €
11.450 € (+1.000 €)151.137,00 €
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Nettoeinkommen 10.450,00 € − Abzüge 0,00 € = 10.450,00 €.
  2. Einkommensgruppe nach Tabelle: 15.
  3. Zahlbetrag je Kind: Tabellenbetrag minus halbes Kindergeld (129,50 €), bei Volljährigen minus volles Kindergeld (259 €), § 1612b BGB.
  4. Selbstbehalt 1.450 €: verteilbar 9.000,00 €, benötigt 1.137,00 €.

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Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

So funktioniert die Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie, die das Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit allen Oberlandesgerichten herausgibt. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf eines Kindes aus, abhängig vom bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes.

Die erste Einkommensgruppe entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt nach § 1612a BGB. Bis zur fünften Gruppe steigen die Beträge um je 5 % des Mindestbedarfs, ab der sechsten um je 8 %, bis 200 % in der fünfzehnten Gruppe. Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt.

Vom Tabellenbetrag zum Zahlbetrag

Der Tabellenbetrag ist der Bedarf, nicht der Zahlbetrag. Nach § 1612b BGB wird das Kindergeld angerechnet: bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe. 2026 beträgt das Kindergeld 259 € je Kind.

Danach prüft das Gericht den Bedarfskontrollbetrag. Bleibt dem Pflichtigen nach Abzug aller Zahlbeträge weniger als dieser Betrag, wird eine niedrigere Gruppe angesetzt. Schließlich muss der notwendige Selbstbehalt bleiben: 1.450 € bei Erwerbstätigen, 1.200 € bei Nichterwerbstätigen. Reicht das Einkommen nicht, wird der verfügbare Betrag anteilig verteilt.

Trennungsunterhalt grob berechnet

Für den Ehegattenunterhalt nennt die Düsseldorfer Tabelle in Teil B eine Quote: Gegen einen erwerbstätigen Pflichtigen 45 % der Differenz der anrechenbaren Erwerbseinkommen, gegen einen nicht erwerbstätigen 50 %. Vorab wird der Kindesunterhalt abgezogen. Der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten beträgt 1.600 € bei Erwerbstätigkeit und 1.475 € sonst.

Der Rechner liefert damit eine erste Orientierung. In der Praxis spielen eheprägende Verbindlichkeiten, Wohnvorteil, Erwerbsobliegenheit und die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts eine Rolle. Nach der Scheidung gelten für den nachehelichen Unterhalt zusätzlich die Tatbestände der §§ 1570 ff. BGB und die Befristung nach § 1578b BGB.

Die Tabelle 2026 im Überblick

Düsseldorfer Tabelle 2026: Tabellenbeträge (Bedarf) in Euro
GruppeNetto bis0–56–1112–17ab 18%
12.100 €486558653698100
22.500 €511586686733105
32.900 €535614719768110
43.300 €559642751803115
53.700 €584670784838120
64.100 €623715836894128
74.500 €661759889950136
84.900 €7008049411.006144
95.300 €7398499931.061152
105.700 €7788931.0451.117160
116.400 €8179381.0981.173168
127.200 €8569831.1501.229176
138.200 €8951.0271.2021.285184
149.700 €9341.0721.2541.341192
1511.200 €9721.1161.3061.396200

Häufige Fragen

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Das Nettoeinkommen nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen, berücksichtigungsfähiger Schulden und angemessener Altersvorsorge. Welche Abzüge anerkannt werden, regeln die Leitlinien der Oberlandesgerichte.

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?

Gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nichterwerbstätige, darin 520 € Warmmiete. Gegenüber volljährigen nicht privilegierten Kindern mindestens 1.750 €, gegenüber dem Ehegatten 1.600 € bzw. 1.475 €.

Was gilt für Studierende?

Für ein Kind mit eigenem Haushalt beträgt der Bedarf in der Regel 990 €, darin bis 440 € Warmmiete. Beide Eltern haften anteilig nach ihrem Einkommen, das volle Kindergeld wird angerechnet.

Gilt die Tabelle auch in Bayern oder Berlin?

Alle Oberlandesgerichte wenden die Tabellenbeträge an. Bei Abzügen und Details unterscheiden sich die Leitlinien, etwa die Süddeutschen Leitlinien. Für deinen Fall gelten die Leitlinien deines Oberlandesgerichts.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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