Monatlich 853,50 €, jährlich 10.242,00 €: So viel Kindesunterhalt fällt für ein Kind zwischen sechs und elf Jahren an, wenn das bereinigte Einkommen des Pflichtigen in Gruppe 12 liegt (6.401 € bis 7.200 €).
Ab dem Monat des sechsten Geburtstags gilt die zweite Stufe. Hortkosten oder eine Nachmittagsbetreuung können als Mehrbedarf zusätzlich verlangt werden, Schulmaterial und Ausflüge sind im Tabellenbetrag enthalten.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 983 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 853,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 10.242,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 848,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 3.250 € |
Selbstbehalt im Blick
Beispiel am unteren Rand der Gruppe: Bei 6.401 € bereinigtem Einkommen und diesem einen Kind bleiben dem Pflichtigen nach Zahlung 5.547,50 €. Am oberen Rand, bei 7.200 €, sind es 6.346,50 €.
Steigt oder sinkt das Einkommen über die Gruppengrenze, ändert sich der Betrag sprunghaft: 808,50 € in Gruppe 11, 897,50 € in Gruppe 13.
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh. Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert.
| Andere Altersstufen in Gruppe 12 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 726,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 1.020,50 € |
| ab 18 Jahre | 970,00 € |
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
Bei dauerhaft geringerem Einkommen kannst du eine Abänderung verlangen (§ 238 FamFG). Kurzfristige Schwankungen reichen dafür nicht.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Wer bekommt den Unterhalt bei einem minderjährigen Kind?
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nimmt den Unterhalt für das Kind entgegen. Er erfüllt seine eigene Pflicht durch Betreuung.
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.