Bei einem bereinigten Einkommen von 4.901 € bis 5.300 € und einem Kind zwischen zwölf und siebzehn Jahren sieht die Tabelle 993 € Bedarf vor. Gezahlt werden 863,50 € monatlich, weil die Anrechnung des halben Kindergelds von 129,50 € den Betrag mindert.
Für Jugendliche gilt die höchste Stufe für Minderjährige. Gewöhnliche Ausgaben für Schule und Freizeit deckt der Tabellenbetrag. Regelmäßige Nachhilfe über längere Zeit oder ein Internat können dagegen Mehrbedarf sein, den beide Eltern anteilig tragen.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 993 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 863,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 10.362,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 859,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 2.450 € |
Was dem Pflichtigen bleibt
Beispiel am unteren Rand der Gruppe: Bei 4.901 € bereinigtem Einkommen und diesem einen Kind bleiben dem Pflichtigen nach Zahlung 4.037,50 €. Am oberen Rand, bei 5.300 €, sind es 4.436,50 €.
Benachbarte Einkommensgruppen: Gruppe 8 sieht 811,50 € Zahlbetrag vor, Gruppe 10 915,50 €.
Das Jugendamt beurkundet Unterhaltstitel kostenlos. Ein dynamischer Titel in Prozent des Mindestunterhalts passt sich jedes Jahr automatisch an die neue Tabelle an. Mehrbedarf wie Kita, Hort oder Kosten einer Krankheit kommt zum Tabellenbetrag hinzu. Sonderbedarf, also einmalige unvorhersehbare Ausgaben, kann zusätzlich verlangt werden.
| Andere Altersstufen in Gruppe 9 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 609,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 719,50 € |
| ab 18 Jahre | 802,00 € |
Häufige Fragen
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
Bei dauerhaft geringerem Einkommen kannst du eine Abänderung verlangen (§ 238 FamFG). Kurzfristige Schwankungen reichen dafür nicht.
Wie viel ist das im Jahr?
10.362,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 11.916 € im Jahr.
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen zwölf und siebzehn Jahren bei 4.901 € bis 5.300 € netto?
863,50 € im Monat nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 €. Der Tabellenbetrag der Gruppe 9 beträgt 993 €.