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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Düsseldorfer Tabelle 2026 · Gruppe 14 · 6 bis 11 Jahre

8.201 bis 9.700 € netto: Unterhalt für ein Grundschulkind

Zahlbetrag 942,50 € im Monat (Bedarf 1.072 € minus 129,50 € Kindergeld), das sind 11.310,00 € im Jahr.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Werte gegen das PDF des OLG Düsseldorf abgeglichen

Bei einem bereinigten Einkommen von 8.201 € bis 9.700 € und einem Kind zwischen sechs und elf Jahren sieht die Tabelle 1.072 € Bedarf vor. Gezahlt werden 942,50 € monatlich, weil die Anrechnung des halben Kindergelds von 129,50 € den Betrag mindert.

Für Grundschulkinder steigt der Bedarf deutlich gegenüber der ersten Stufe. Die nächste Erhöhung kommt mit dem Monat, in dem das Kind zwölf wird.

6 bis 11 Jahre, Gruppe 14
Tabellenbetrag (Bedarf)1.072 €
Kindergeldanrechnung− 129,50 €
Zahlbetrag im Monat942,50 €
Zahlbetrag im Jahr11.310,00 €
Zahlbetrag 2025936,50 €
Bedarfskontrollbetrag der Gruppe4.350 €

Unterer und oberer Gruppenrand

Zwei Rechnungen zeigen die Spanne: 8.201 € minus 942,50 € ergibt 7.258,50 €, 9.700 € minus 942,50 € ergibt 8.757,50 €. Maßstab für die Untergrenze ist ein Selbstbehalt von 1.450 €.

Wer wegen mehrerer Kinder herabgestuft wird, landet etwa in Gruppe 13 mit 897,50 €. Eine Höherstufung in Gruppe 15 ergäbe 986,50 €.

Umgangskosten wie Fahrten zum Kind trägt der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich selbst. Nur bei besonders hohen Kosten können sie das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern. Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert.

Andere Altersstufen in Gruppe 14Zahlbetrag
0 bis 5 Jahre804,50 €
12 bis 17 Jahre1.124,50 €
ab 18 Jahre1.082,00 €

Häufige Fragen

Was war es 2025?

In der Tabelle 2025 lag der Zahlbetrag für dieselbe Gruppe und Altersstufe bei 936,50 €.

Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?

Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.

Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?

Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.

Wie viel ist das im Jahr?

11.310,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 12.864 € im Jahr.

Im Unterhaltsrechner öffnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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