Bei einem bereinigten Einkommen von 8.201 € bis 9.700 € und einem Kind zwischen sechs und elf Jahren sieht die Tabelle 1.072 € Bedarf vor. Gezahlt werden 942,50 € monatlich, weil die Anrechnung des halben Kindergelds von 129,50 € den Betrag mindert.
Für Grundschulkinder steigt der Bedarf deutlich gegenüber der ersten Stufe. Die nächste Erhöhung kommt mit dem Monat, in dem das Kind zwölf wird.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 1.072 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 942,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 11.310,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 936,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 4.350 € |
Unterer und oberer Gruppenrand
Zwei Rechnungen zeigen die Spanne: 8.201 € minus 942,50 € ergibt 7.258,50 €, 9.700 € minus 942,50 € ergibt 8.757,50 €. Maßstab für die Untergrenze ist ein Selbstbehalt von 1.450 €.
Wer wegen mehrerer Kinder herabgestuft wird, landet etwa in Gruppe 13 mit 897,50 €. Eine Höherstufung in Gruppe 15 ergäbe 986,50 €.
Umgangskosten wie Fahrten zum Kind trägt der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich selbst. Nur bei besonders hohen Kosten können sie das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern. Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert.
| Andere Altersstufen in Gruppe 14 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 804,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 1.124,50 € |
| ab 18 Jahre | 1.082,00 € |
Häufige Fragen
Was war es 2025?
In der Tabelle 2025 lag der Zahlbetrag für dieselbe Gruppe und Altersstufe bei 936,50 €.
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Wie viel ist das im Jahr?
11.310,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 12.864 € im Jahr.