Monatlich 1.082,00 €, jährlich 12.984,00 €: So viel Kindesunterhalt fällt für ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt an, wenn das bereinigte Einkommen des Pflichtigen in Gruppe 14 liegt (8.201 € bis 9.700 €).
Für volljährige Kinder, die im Haushalt eines Elternteils leben, gilt die vierte Altersstufe. Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig, jeweils nach ihrem Einkommen. Für Kinder bis 21 in allgemeiner Schulausbildung gilt der notwendige Selbstbehalt, sonst der angemessene von mindestens 1.750 €.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 1.341 € |
| Kindergeldanrechnung | − 259,00 € |
| Zahlbetrag im Monat | 1.082,00 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 12.984,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 1.076,00 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 4.350 € |
Rechnung am Rand der Gruppe
Angenommen, es gibt nur dieses eine Kind: Am Gruppenanfang (8.201 €) bleiben 7.119,00 €, am Gruppenende (9.700 €) 8.618,00 €. Der Kontrollbetrag von 4.350 € wird damit in beiden Fällen erreicht.
Zum Vergleich: In Gruppe 13 zahlst du 1.026,00 €, in Gruppe 15 1.137,00 € für ein Kind dieses Alters.
Umgangskosten wie Fahrten zum Kind trägt der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich selbst. Nur bei besonders hohen Kosten können sie das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern. Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh.
| Andere Altersstufen in Gruppe 14 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 804,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 942,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 1.124,50 € |
Ab 18 zahlen grundsätzlich beide Eltern Barunterhalt, im Verhältnis ihrer Einkommen. Grundlage ist das gemeinsame Einkommen; das volle Kindergeld mindert den Bedarf.
Häufige Fragen
Wie viel Unterhalt für ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt bei 8.201 € bis 9.700 € netto?
1.082,00 € im Monat nach Abzug des vollen Kindergelds von 259 €. Der Tabellenbetrag der Gruppe 14 beträgt 1.341 €.
Wird Kindergeld immer abgezogen?
Ja. Minderjährige: halbes Kindergeld, Volljährige: volles Kindergeld. Das Kindergeld beträgt 2026 259 € je Kind.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Der Tabellenwert gilt je Kind. Bei mehr als zwei Berechtigten wird aber oft herabgestuft, und der Bedarfskontrollbetrag von 4.350 € kann eine niedrigere Gruppe erzwingen.
Was war es 2025?
Im Vorjahr 2025 waren es 1.076,00 € im Monat.