Zahlbetrag 914,00 €, Tabellenbetrag 1.173 €, Jahressumme 10.968,00 €: Das sind die drei Zahlen für ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt in der Einkommensgruppe 11.
Volljährige Schüler bis 21, die bei einem Elternteil wohnen, sind minderjährigen Kindern im Rang gleichgestellt (privilegiert). Für alle anderen volljährigen Kinder gilt der angemessene Selbstbehalt von 1.750 €.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 1.173 € |
| Kindergeldanrechnung | − 259,00 € |
| Zahlbetrag im Monat | 914,00 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 10.968,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 910,00 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 2.850 € |
Rechnung am Rand der Gruppe
Zwei Rechnungen zeigen die Spanne: 5.701 € minus 914,00 € ergibt 4.787,00 €, 6.400 € minus 914,00 € ergibt 5.486,00 €. Maßstab für die Untergrenze ist ein Selbstbehalt von 1.750 €.
Wer wegen mehrerer Kinder herabgestuft wird, landet etwa in Gruppe 10 mit 858,00 €. Eine Höherstufung in Gruppe 12 ergäbe 970,00 €.
Lebt das Kind etwa gleich viel bei beiden Eltern (Wechselmodell), gilt die Tabelle nicht unmittelbar. Dann haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen. Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert.
| Andere Altersstufen in Gruppe 11 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 687,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 808,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 968,50 € |
Bei volljährigen Kindern haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen über dem Selbstbehalt. Der Tabellenbetrag richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern, das volle Kindergeld wird abgezogen.
Häufige Fragen
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Übliche Umgangswochenenden ändern den Unterhalt nicht. Erst bei einem erweiterten Umgang mit deutlich mehr Betreuungsanteil kommt eine Herabstufung in Betracht.
Wer bekommt den Unterhalt bei einem minderjährigen Kind?
Gezahlt wird an den betreuenden Elternteil. Er vertritt das Kind und verwaltet den Unterhalt in dessen Interesse.
Wie viel ist das im Jahr?
10.968,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 14.076 € im Jahr.
Was war es 2025?
In der Tabelle 2025 lag der Zahlbetrag für dieselbe Gruppe und Altersstufe bei 910,00 €.