Wer 4.101 € bis 4.500 € bereinigt verdient, überweist für ein Kind zwischen null und fünf Jahren monatlich 531,50 €. Das entspricht dem Tabellenwert von 661 € nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 €.
Die erste Altersstufe endet mit dem Monat, in dem das Kind sechs wird. Ab diesem Monat gilt automatisch der höhere Betrag der zweiten Stufe, ein dynamischer Titel muss dafür nicht geändert werden.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 661 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 531,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 6.378,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 528,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 2.250 € |
Was dem Pflichtigen bleibt
Nach Zahlung von 531,50 € verbleiben dem Pflichtigen am unteren Gruppenrand 3.569,50 € und am oberen 3.968,50 €. Damit ist der Selbstbehalt von 1.450 € in beiden Fällen gewahrt.
Die Nachbarzeilen liegen bei 493,50 € (Gruppe 6) und 570,50 € (Gruppe 8).
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh. Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert.
| Andere Altersstufen in Gruppe 7 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 6 bis 11 Jahre | 629,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 759,50 € |
| ab 18 Jahre | 691,00 € |
Häufige Fragen
Wer bekommt den Unterhalt bei einem minderjährigen Kind?
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nimmt den Unterhalt für das Kind entgegen. Er erfüllt seine eigene Pflicht durch Betreuung.
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen null und fünf Jahren bei 4.101 € bis 4.500 € netto?
Zu zahlen sind 531,50 €; der Bedarf laut Tabelle liegt bei 661 €, die Differenz ist der Kindergeldanteil.
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
Dann gilt eine niedrigere Gruppe. Unter 2.250 € nach Unterhalt greift ohnehin der Bedarfskontrollbetrag, unter dem Selbstbehalt eine Mangelverteilung.
Was war es 2025?
In der Tabelle 2025 lag der Zahlbetrag für dieselbe Gruppe und Altersstufe bei 528,50 €.