In Zeile 9, Spalte 0 bis 5 Jahre, steht für 2026 ein Bedarf von 739 €. Weil die Anrechnung des halben Kindergelds von 129,50 € dem barunterhaltspflichtigen Elternteil zugutekommt, zahlt er tatsächlich 609,50 €.
Kita- und Kindergartenbeiträge sind im Tabellenbetrag nicht enthalten. Sie gelten als Mehrbedarf, den beide Eltern nach ihren Einkommen anteilig tragen; Verpflegungskosten in der Kita sind dagegen mit dem Tabellenbetrag abgegolten.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 739 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 609,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 7.314,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 605,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 2.450 € |
Selbstbehalt im Blick
Rechnen wir zwei Fälle: Mit 4.901 € netto bleiben nach Unterhalt 4.291,50 €, mit 5.300 € netto 4.690,50 €. Der Selbstbehalt von 1.450 € ist in beiden Fällen gewahrt.
Eine Gruppe tiefer, in Gruppe 8, wären es 570,50 €; eine Gruppe höher, in Gruppe 10, 648,50 €.
Das Jugendamt beurkundet Unterhaltstitel kostenlos. Ein dynamischer Titel in Prozent des Mindestunterhalts passt sich jedes Jahr automatisch an die neue Tabelle an. Mehrbedarf wie Kita, Hort oder Kosten einer Krankheit kommt zum Tabellenbetrag hinzu. Sonderbedarf, also einmalige unvorhersehbare Ausgaben, kann zusätzlich verlangt werden.
| Andere Altersstufen in Gruppe 9 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 6 bis 11 Jahre | 719,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 863,50 € |
| ab 18 Jahre | 802,00 € |
Häufige Fragen
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.
Wer bekommt den Unterhalt bei einem minderjährigen Kind?
Gezahlt wird an den betreuenden Elternteil. Er vertritt das Kind und verwaltet den Unterhalt in dessen Interesse.
Was war es 2025?
Im Vorjahr 2025 waren es 605,50 € im Monat.
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen null und fünf Jahren bei 4.901 € bis 5.300 € netto?
Zu zahlen sind 609,50 €; der Bedarf laut Tabelle liegt bei 739 €, die Differenz ist der Kindergeldanteil.