Monatlich 429,50 €, jährlich 5.154,00 €: So viel Kindesunterhalt fällt für ein Kind zwischen null und fünf Jahren an, wenn das bereinigte Einkommen des Pflichtigen in Gruppe 4 liegt (2.901 € bis 3.300 €).
Kita- und Kindergartenbeiträge sind im Tabellenbetrag nicht enthalten. Sie gelten als Mehrbedarf, den beide Eltern nach ihren Einkommen anteilig tragen; Verpflegungskosten in der Kita sind dagegen mit dem Tabellenbetrag abgegolten.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 559 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 429,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 5.154,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 427,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 1.950 € |
Rechnung am Rand der Gruppe
Zwei Rechnungen zeigen die Spanne: 2.901 € minus 429,50 € ergibt 2.471,50 €, 3.300 € minus 429,50 € ergibt 2.870,50 €. Maßstab für die Untergrenze ist ein Selbstbehalt von 1.450 €.
Zum Vergleich: In Gruppe 3 zahlst du 405,50 €, in Gruppe 5 454,50 € für ein Kind dieses Alters.
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh. Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert.
| Andere Altersstufen in Gruppe 4 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 6 bis 11 Jahre | 512,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 621,50 € |
| ab 18 Jahre | 544,00 € |
Häufige Fragen
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Der Tabellenwert gilt je Kind. Bei mehr als zwei Berechtigten wird aber oft herabgestuft, und der Bedarfskontrollbetrag von 1.950 € kann eine niedrigere Gruppe erzwingen.
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen null und fünf Jahren bei 2.901 € bis 3.300 € netto?
429,50 € im Monat nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 €. Der Tabellenbetrag der Gruppe 4 beträgt 559 €.
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Übliche Umgangswochenenden ändern den Unterhalt nicht. Erst bei einem erweiterten Umgang mit deutlich mehr Betreuungsanteil kommt eine Herabstufung in Betracht.
Wird Kindergeld immer abgezogen?
Ja. Minderjährige: halbes Kindergeld, Volljährige: volles Kindergeld. Das Kindergeld beträgt 2026 259 € je Kind.