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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · Nr. 7002 VV RVG

Auslagenpauschale

Pauschale des Anwalts für Post und Telekommunikation: 20 % der Gebühren, höchstens 20 €.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Neben seinen Gebühren darf ein Anwalt Auslagen abrechnen. Für Porto, Telefon und ähnliche Kosten kann er statt der tatsächlichen Beträge eine Pauschale verlangen, die Nummer 7002 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG regelt: 20 % der Gebühren, höchstens 20 € je Angelegenheit.

In einem Scheidungsverfahren erreichen die Gebühren fast immer mehr als 100 €, die Pauschale beträgt dann regelmäßig volle 20 €. Auf die Gebühren und die Pauschale kommt die Umsatzsteuer nach Nummer 7008.

Werden Gebühren aus der Staatskasse gezahlt, etwa bei Verfahrenskostenhilfe, sind für die Pauschale die aus der Staatskasse gezahlten Gebühren maßgeblich.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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