Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information entsteht im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr von 1,3 (Nr. 3100 VV RVG). Sie deckt die gesamte Tätigkeit außerhalb von Terminen ab: Antrag, Schriftsätze, Korrespondenz.
Endet der Auftrag, bevor der Anwalt den verfahrenseinleitenden Antrag eingereicht oder einen Termin wahrgenommen hat, ermäßigt sie sich auf 0,8 (Nr. 3101 VV RVG).
Bei 10.000 € Verfahrenswert beträgt die einfache Gebühr 652 €, die Verfahrensgebühr also 847,60 €. Zusammen mit Terminsgebühr, Pauschale und Umsatzsteuer kostet ein Anwalt bei diesem Wert 1.963,50 €.
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