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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · Nr. 3104 VV RVG

Terminsgebühr

Anwaltsgebühr für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins, im ersten Rechtszug 1,2.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Nimmt ein Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, entsteht eine Terminsgebühr von 1,2 (Nr. 3104 VV RVG). Im Scheidungsverfahren fällt sie praktisch immer an, weil das Gericht die Ehegatten in einem Termin anhört.

Zusammen mit der Verfahrensgebühr von 1,3 ergibt sich ein Gebührensatz von 2,5 auf den Verfahrenswert. Bei 15.000 € Wert und einer einfachen Gebühr von 762 € sind das 914,40 € Terminsgebühr.

Die Terminsgebühr entsteht auch für die Mitwirkung an Besprechungen zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens, nicht aber für Besprechungen nur mit dem eigenen Mandanten.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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