Jede Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hat einen Bedarfskontrollbetrag, 2026 zwischen 1.750 € in Gruppe 2 und 5.050 € in Gruppe 15. Er ist nicht identisch mit dem Selbstbehalt. Er soll verhindern, dass der Pflichtige nach Zahlung des Kindesunterhalts unverhältnismäßig wenig behält.
Wird der Betrag unter Berücksichtigung aller Unterhaltspflichten unterschritten, kann der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe angesetzt werden, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird (Anmerkung A III der Tabelle). Bei mehreren Kindern führt das oft zu einer Herabstufung um eine oder zwei Gruppen.
In der ersten Gruppe entspricht der Bedarfskontrollbetrag dem notwendigen Selbstbehalt von 1.200 € bzw. 1.450 €.
Passender Rechner
Unterhaltsrechner: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 und grober Trennungsunterhalt.