Reicht das Einkommen nicht, um den Bedarf des Pflichtigen und aller gleichrangigen Berechtigten zu decken, spricht man vom Mangelfall. Nach Anmerkung C der Düsseldorfer Tabelle wird die nach Abzug des Selbstbehalts verbleibende Verteilungsmasse im Verhältnis der Einsatzbeträge auf die Berechtigten verteilt.
Einsatzbetrag ist beim Kindesunterhalt der Zahlbetrag nach Anrechnung des Kindergelds. Die Tabelle rechnet ein Beispiel vor: Bei 1.750 € Einkommen und drei Kindern bleiben 300 € zu verteilen; die Kinder erhalten 107,60 €, 105,02 € und 87,38 €.
Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder stehen im ersten Rang (§ 1609 Nr. 1 BGB) und werden vor Ehegatten bedient.
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Unterhaltsrechner: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 und grober Trennungsunterhalt.