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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · § 1603 BGB, DT Anm. A VII

Notwendiger Selbstbehalt

Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern mindestens bleiben muss.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Wer Kindesunterhalt zahlt, muss nicht unter sein eigenes Existenzminimum fallen. Gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten Volljährigen bis 21 in allgemeiner Schulausbildung beträgt der notwendige Selbstbehalt 2026 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nichterwerbstätige (Düsseldorfer Tabelle, Anm. A VII). Darin sind 520 € Warmmiete enthalten.

Gegenüber anderen volljährigen Kindern gilt der angemessene Selbstbehalt von mindestens 1.750 €, gegenüber dem Ehegatten 1.600 € bzw. 1.475 €.

Sind die Wohnkosten unvermeidbar höher, soll der Selbstbehalt erhöht werden. Reicht das Einkommen über dem Selbstbehalt nicht für alle Kinder, wird es anteilig verteilt.

Passender Rechner

Unterhaltsrechner: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 und grober Trennungsunterhalt.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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