Wer Kindesunterhalt zahlt, muss nicht unter sein eigenes Existenzminimum fallen. Gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten Volljährigen bis 21 in allgemeiner Schulausbildung beträgt der notwendige Selbstbehalt 2026 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nichterwerbstätige (Düsseldorfer Tabelle, Anm. A VII). Darin sind 520 € Warmmiete enthalten.
Gegenüber anderen volljährigen Kindern gilt der angemessene Selbstbehalt von mindestens 1.750 €, gegenüber dem Ehegatten 1.600 € bzw. 1.475 €.
Sind die Wohnkosten unvermeidbar höher, soll der Selbstbehalt erhöht werden. Reicht das Einkommen über dem Selbstbehalt nicht für alle Kinder, wird es anteilig verteilt.
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Unterhaltsrechner: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 und grober Trennungsunterhalt.