Die Düsseldorfer Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf eines Kindes aus, abhängig vom bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes. Sie hat keine Gesetzeskraft, wird aber von allen Oberlandesgerichten angewandt und beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte.
Die Tabelle 2026 hat 15 Einkommensgruppen bis 11.200 € und vier Altersstufen. Die erste Gruppe entspricht dem Mindestunterhalt: 486 €, 558 €, 653 € und für Volljährige 698 €. Ab Gruppe 2 steigen die Beträge um 5 %, ab Gruppe 6 um 8 % des Mindestbedarfs.
Neben den Tabellenbeträgen enthält sie Selbstbehalte, Bedarfskontrollbeträge, Sätze für Ehegattenunterhalt und eine Zahlbetragstabelle nach Abzug des Kindergelds.
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Unterhaltsrechner: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 und grober Trennungsunterhalt.