Bevor du einen Anwalt auf Kosten der Rechtsschutzversicherung beauftragst, solltest du eine Deckungszusage einholen. Der Versicherer prüft dabei, ob der gewünschte Baustein vereinbart ist, ob der Versicherungsfall in die Vertragslaufzeit fällt und keine Wartezeit oder kein Ausschluss greift.
Im Familienrecht bezieht sich die Zusage nach den Musterbedingungen nur auf die Beratung. Die Anfrage übernimmt oft die Kanzlei; du brauchst Versicherungsnummer, Datum der Trennung und eine kurze Beschreibung des Anliegens.
Die Zusage schützt vor Überraschungen: Ohne sie trägst du das Risiko, dass der Versicherer später ablehnt, etwa weil der Versicherungsfall vor Vertragsbeginn lag.
Passender Rechner
Rechtsschutz-Check Scheidung: Zahlt deine Rechtsschutzversicherung die Beratung? Wartezeit, Versicherungsfall, Eigenanteil.