Viele Rechtsschutzverträge enthalten eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall; ihre Höhe steht im Versicherungsschein. Sie senkt den Beitrag, mindert aber die Erstattung.
Im Familienrecht wirkt sie besonders stark: Eine Erstberatung kostet ohne Gebührenvereinbarung höchstens 226,10 € brutto. Bei einer Selbstbeteiligung von 150 € bleiben 76,10 € Erstattung, bei 250 € gar keine.
Ob die Selbstbeteiligung auch im Beratungs-Rechtsschutz gilt, ob sie sich unter Bedingungen verringert oder entfällt, regelt allein der Tarif. Ein Blick in Versicherungsschein und Bedingungen lohnt vor dem ersten Termin.
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