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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · Nr. 1000, 1003 VV RVG

Einigungsgebühr

Zusätzliche Anwaltsgebühr für die Mitwirkung an einer Einigung, im laufenden Verfahren 1,0.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Wirkt ein Anwalt am Abschluss eines Vertrags mit, durch den ein Streit beseitigt wird, entsteht eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG). Sie beträgt 1,5, ist über den Gegenstand bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig, 1,0 (Nr. 1003 VV RVG).

In Ehesachen entsteht sie nicht: Über die Scheidung selbst kann man sich nicht vergleichen (Anmerkung 5 zu Nr. 1000). Sie fällt aber an, wenn sich die Ehegatten über Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn oder die Ehewohnung einigen, berechnet aus dem Wert dieser Folgesachen. In Kindschaftssachen entsteht sie auch für eine Vereinbarung, über deren Gegenstand nicht vertraglich verfügt werden kann.

Die Einigungsgebühr verteuert eine Einigung zwar, erspart aber meist lange Streitverfahren.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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