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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · § 1566 Abs. 1 BGB

Einvernehmliche Scheidung

Scheidung, bei der beide Ehegatten sich einig sind und das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Leben Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der Antragsgegner zu, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1566 Abs. 1 BGB). Das Gericht prüft dann nicht weiter, warum die Ehe zerbrochen ist.

Einvernehmlich heißt dabei nur, dass beide die Scheidung wollen. Über Unterhalt, Vermögen oder die Kinder können sie trotzdem uneinig sein; dann werden diese Fragen als Folgesachen verhandelt.

Kostengünstig wird es, wenn nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt und der andere der Scheidung ohne Anwalt zustimmt (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Regelungen zu den Folgen treffen die Ehegatten dann oft vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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