Zum Inhalt springen
RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · §§ 9, 14 FamGKG

Gerichtskostenvorschuss

Die Gerichtsgebühr, die vor Zustellung des Scheidungsantrags gezahlt werden muss.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

In Ehesachen wird die Verfahrensgebühr mit Einreichung der Antragsschrift fällig (§ 9 Abs. 1 FamGKG). Das Gericht soll den Antrag erst zustellen, wenn die Gebühr gezahlt ist (§ 14 Abs. 1 FamGKG). Es berechnet dazu einen vorläufigen Verfahrenswert und schickt eine Kostenrechnung.

Den Vorschuss zahlt zunächst der Antragsteller. Wird die Ehe geschieden, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben; der andere Ehegatte muss dann die Hälfte der Gerichtskosten tragen.

Wer Verfahrenskostenhilfe beantragt, muss keinen Vorschuss zahlen, bis über den Antrag entschieden ist.

Passender Rechner

Scheidungskosten-Rechner: Gericht und Anwalt nach FamGKG und RVG, ein oder zwei Anwälte, Folgesachen.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

Trennung · Scheidung · kostenlos anfragen

Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen

Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.

  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Vor Ort oder per Video
  • Vertraulich und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Erstberatung anfragen