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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · § 1612b BGB

Kindergeldanrechnung

Abzug des Kindergelds vom Tabellenunterhalt: bei Minderjährigen zur Hälfte, bei Volljährigen voll.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Das Kindergeld dient zur Deckung des Barbedarfs des Kindes und wird deshalb auf den Unterhalt angerechnet (§ 1612b BGB). Bei minderjährigen Kindern, die von einem Elternteil betreut werden, mindert das halbe Kindergeld den Barbedarf; in allen anderen Fällen, insbesondere bei Volljährigen, das volle.

2026 beträgt das Kindergeld 259 € je Kind. Für ein Kind von sechs bis elf Jahren in der ersten Einkommensgruppe ergibt sich so ein Zahlbetrag von 558 € minus 129,50 €, also 428,50 €.

Die Düsseldorfer Tabelle enthält im Anhang eine Zahlbetragstabelle mit den bereits umgerechneten Beträgen.

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Unterhaltsrechner: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 und grober Trennungsunterhalt.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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