Das Kindergeld dient zur Deckung des Barbedarfs des Kindes und wird deshalb auf den Unterhalt angerechnet (§ 1612b BGB). Bei minderjährigen Kindern, die von einem Elternteil betreut werden, mindert das halbe Kindergeld den Barbedarf; in allen anderen Fällen, insbesondere bei Volljährigen, das volle.
2026 beträgt das Kindergeld 259 € je Kind. Für ein Kind von sechs bis elf Jahren in der ersten Einkommensgruppe ergibt sich so ein Zahlbetrag von 558 € minus 129,50 €, also 428,50 €.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält im Anhang eine Zahlbetragstabelle mit den bereits umgerechneten Beträgen.
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Unterhaltsrechner: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 und grober Trennungsunterhalt.