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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · § 1612a BGB

Mindestunterhalt

Der gesetzliche Mindestbetrag des Kindesunterhalts, der die erste Gruppe der Düsseldorfer Tabelle bildet.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Ein minderjähriges Kind kann vom Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, Unterhalt mindestens in Höhe des Mindestunterhalts verlangen (§ 1612a BGB). Die Höhe legt die Mindestunterhaltsverordnung fest, die sich am steuerlichen Kinderfreibetrag orientiert.

2026 beträgt der Mindestunterhalt 486 € für Kinder bis fünf Jahre, 558 € von sechs bis elf und 653 € von zwölf bis siebzehn. Für volljährige Kinder im Haushalt eines Elternteils setzt die Düsseldorfer Tabelle 698 € an.

Der Mindestunterhalt ist Grundlage für dynamische Unterhaltstitel, die einen Prozentsatz davon festschreiben und sich automatisch anpassen.

Passender Rechner

Unterhaltsrechner: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 und grober Trennungsunterhalt.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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