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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · §§ 1601, 1612a BGB

Kindesunterhalt

Unterhalt, den Eltern ihren Kindern schulden; der betreuende Elternteil leistet ihn durch Betreuung, der andere durch Geld.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Bei minderjährigen Kindern erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Pflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB). Der andere zahlt Barunterhalt.

Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, mindestens aber nach dem Mindestunterhalt des § 1612a BGB. Gegenüber minderjährigen Kindern gilt eine gesteigerte Unterhaltspflicht: Der Pflichtige muss alle verfügbaren Mittel einsetzen, bis zum notwendigen Selbstbehalt.

Kindesunterhalt hat Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen (§ 1609 BGB).

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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