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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · § 162 FamFG

Jugendamt im Familienverfahren

Fachbehörde, die in Kindschaftssachen angehört wird und Eltern bei Trennung berät.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Das Jugendamt berät Eltern bei Trennung und Scheidung zu Sorge und Umgang und unterstützt sie, ein einvernehmliches Konzept zu entwickeln. Das Angebot ist kostenlos.

In Kindschaftssachen hört das Familiengericht das Jugendamt an, und dieses kann am Verfahren beteiligt werden (§ 162 FamFG). Es berichtet über die Lebensumstände des Kindes und gibt eine Einschätzung zum Kindeswohl.

Beim Kindesunterhalt kann das Jugendamt als Beistand des Kindes auftreten und Unterhalt für das Kind geltend machen. Vor dem Familiengericht braucht ein Beteiligter, der vom Jugendamt als Beistand vertreten wird, in Unterhaltssachen keinen Anwalt (§ 114 Abs. 4 Nr. 2 FamFG).

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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